Demografiewandel und umlagefinanzierte Kapitaldeckungsverfahren

Demografiewandel und umlagefinanzierte Kapitaldeckungsverfahren

Im Bereich der Sozialversicherung gibt es teilweise erhebliche Probleme, was die Finanzierung angeht. Zwei Beispiele sind unter anderem auch die gesetzliche Rentenversicherung oder auch die gesetzliche Pflegeversicherung. In beiden Fällen reichen die Einnahmen in Form der Beiträge der Versicherten nicht aus, um die Ausgaben zu decken, weshalb der Staat fast ständig Kapital „zuschießen“ muss. Der Grund für die Probleme kann vor allen Dingen im derzeitigen Demografiewandel festgemacht werden. Mit dem Demografiewandel ist eine Änderung in der Zusammensetzung der Bevölkerung gemeint. In Deutschland sieht dieser Wandel derzeit so aus, dass es auf der einen Seite immer mehr ältere Menschen gibt, auf der anderen Seite aber auch immer weniger jüngere Menschen.

Der Zuwachs an alten Menschen ist dabei auf die immer höher werdende Lebenserwartung zurückzuführen, die vor allem durch medizinische Fortschritte zu erklären ist. Dass es hingegen immer weniger junge Menschen gibt, ist auf die sinkenden Geburtsraten zurückzuführen. Zu welchen Problemen dieser Demografiewandel in der Praxis führen kann, wird unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich. Das Problem bei der Rentenversicherung besteht darin, dass immer weniger arbeitende Menschen immer mehr Rentner zu finanzieren haben, nämlich durch ihre Beitragszahlungen. Wenn jedoch immer weniger arbeitende jüngere Menschen immer mehr nicht arbeitende ältere Menschen finanzieren müssen, dann kann dies auf Dauer nur noch funktionieren, indem entweder die Beiträge angehoben oder die Rentenleistungen gekürzt werden.

Auch die Anhebung des Rentenalters, die bereits erfolgt ist und dennoch immer wieder diskutiert wird, soll das Problem lösen können. Viele Experten setzen allerdings an einer ganz anderen Stelle an und schlagen vor, das bisherige Umlageverfahren durch ein Kapitaldeckungsverfahren zu ersetzen. Eine Mischform wird oftmals auch vorgeschlagen und wird als umlagefinanziertes Kapitaldeckungsverfahren bezeichnet. Das Umlageverfahren wird bisher im Bereich der Sozialversicherungen, also zum Beispiel auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung, genutzt. Dieses Verfahren beinhaltet, dass eine Gruppe von Bürgern Einzahlungen in die Sozialkassen vornimmt, während andere Bürger eine Leistung erhalten. Die arbeitenden Menschen zahlen also in die Rentenkasse ein, damit die jetzigen Rentner ihre Rentenzahlungen erhalten können.

Aus dieser Tatsache heraus ergibt sich dann die bereits angesprochene Problematik, dass es immer weniger Einzahler und immer mehr Leistungsempfänger gibt. Bei einer Umstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren würde hingegen vereinfacht gesagt jeder Bürger durch seine Einzahlungen seine eigenen Leistungen aufbauen. Bekannt ist das Kapitaldeckungsverfahren vor allem aus dem Bereich der privaten Versicherungen, zum Beispiel der Kapitallebensversicherung. Hier zahlt der Versicherte XY über viele Jahre hinweg seine Beiträge, und nur er ist später auch berechtigt, auf Basis dieser Einzahlungen eine Leistung zu erhalten. Es findet hier also keine Umverteilung an andere Versicherte statt.

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