Der KfW Studenten Kredit

Der KfW Studenten Kredit

Ein erfolgreich absolviertes Studium ist die Basis für ein erfolgreiches Berufsleben. Der Studierende hat allerdings vorerst die Finanzierung des Studiums und der Lebenshaltung zu sichern. Bis vor wenigern Jahren erfolgte die Studiumsfinanzierung in Deutschland durch die Eltern, das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), ein Stipendium, Jobben bzw. eine Kombination aller dieser Wege. Mittlerweile gibt es den neuen Weg, Studium und Lebensunterhalt zu finanzieren: den Studentenkredit, auch Studienkredit genannt. Seinen Merkmalen nach unterscheidet sich das Finanzprodukt Studienkredit stark von den üblichen Kreditarten. Der klassische Kredit wird in der Form einer Einmalzahlung, der Studienkredit dagegen über regelmäßig zu zahlenden Monatsraten geleistet. Die Tilgung der meisten klassischen Kredite beginnt generell sofort nach der Zahlung der Kreditsumme, die Tilgung des Studienkredits dagegen frühestens nach Ende des Studiums und das auch nicht sofort. Völlig anders sind schließlich auch die Voraussetzungen zur Bewilligung eines Studienkredits.

Der "KfW-Studienkredit“ wird von der KfW ("Kreditanstalt für Wiederaufbau“) seit dem 3. April 2006 und zwar volljährigen Studenten, völlig unabhängig davon, welches Studienfach sie gewählt haben, angeboten. Die finanzielle Situation (Vermögen und Einkommen) der Eltern spielen dabei keine Rolle. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von anderen Studienkrediten oder BAföG ist ebenfalls ohne Bedeutung. Da der KfW Studienkredit nicht bloß das Studieren, sondern den erfolgreichen Abschluss unterstützen soll, werden im Laufe des Studiums entsprechende Leistungsnachweise verlangt. Und zwar beim Studium an einer Universität spätestens nach Ende des 6. Semesters, beim Studium an einer Fachhochschule nach Ende des 5. Semesters. Der Antrag auf einen KfW Studentenkredit kann vor Beginn des Studiums aber auch später (wobei allerdings gewisse Leistungsnachweise erforderlich sind) gestellt werden.

Die Konditionen der KfW Studiumsfinanzierung sehen wie folgt aus:

  • je nach Vertrag kann eine monatliche Auszahlungssumme zwischen 100 € und 650 € gewählt werden
  • möglich ist eine minimale Tilgungsrate von 20 € pro Monat
  • die Auszahlung wird generell bis 10 (ausnahmsweise 14) Semester gewährt
  • für die Tilgung sind Maximum 25 Jahre möglich
  • bei einer Laufzeit von 15 Jahren wird der Kreditzins garantiert, wobei er jedes Semester angepasst wird
  • der Tilgungsbeginn ist zwischen frühestens 6 und spätestens 23 Monate nach der letzten Auszahlung wählbar
  • Sondertilgungen sind jederzeit und kostenfrei möglich
  • es werden keine Sicherheiten verlangt und keine Bonitätsprüfung durchgeführt

Voraussetzungen, unter denen der KfW-Studienkredit bewilligt wird, sind:

  • der Antragsteller ist Vollzeitstudent und finanziert sein Erststudium
  • der Antragsteller ist nicht älter als 30 Jahre
  • der Antragsteller ist deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger, der allerdings seit mindestens drei Jahren seien Wohnsitz in Deutschland haben muss
  • der Antragsteller ist kein deutscher Staatsbürger, jedoch Familienangehöriger von deutschen Staatsbürgern bzw. von EU-Bürgern und lebt in Deutschland
  • der Antragsteller studiert an einer deutschen staatlichen bzw. staatlich anerkannten Universität (bzw. Hochschule oder Fachhochschule)

Voraussetzungen, unter denen der KfW-Studienkredit abgelehnt wird, sind:

  • der Antragsteller befindet sich in einer Privatinsolvenz
  • der Antragsteller hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben

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