Ein erfolgreich absolviertes Studium ist die Basis für ein erfolgreiches Berufsleben. Der Studierende hat allerdings vorerst die Finanzierung des Studiums und der Lebenshaltung zu sichern. Bis vor wenigern Jahren erfolgte die Studiumsfinanzierung in Deutschland durch die Eltern, das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), ein Stipendium, Jobben bzw. eine Kombination aller dieser Wege. Mittlerweile gibt es den neuen Weg, Studium und Lebensunterhalt zu finanzieren: den Studentenkredit, auch Studienkredit genannt. Seinen Merkmalen nach unterscheidet sich das Finanzprodukt Studienkredit stark von den üblichen Kreditarten. Der klassische Kredit wird in der Form einer Einmalzahlung, der Studienkredit dagegen über regelmäßig zu zahlenden Monatsraten geleistet. Die Tilgung der meisten klassischen Kredite beginnt generell sofort nach der Zahlung der Kreditsumme, die Tilgung des Studienkredits dagegen frühestens nach Ende des Studiums und das auch nicht sofort. Völlig anders sind schließlich auch die Voraussetzungen zur Bewilligung eines Studienkredits.
Der "KfW-Studienkredit“ wird von der KfW ("Kreditanstalt für Wiederaufbau“) seit dem 3. April 2006 und zwar volljährigen Studenten, völlig unabhängig davon, welches Studienfach sie gewählt haben, angeboten. Die finanzielle Situation (Vermögen und Einkommen) der Eltern spielen dabei keine Rolle. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von anderen Studienkrediten oder BAföG ist ebenfalls ohne Bedeutung. Da der KfW Studienkredit nicht bloß das Studieren, sondern den erfolgreichen Abschluss unterstützen soll, werden im Laufe des Studiums entsprechende Leistungsnachweise verlangt. Und zwar beim Studium an einer Universität spätestens nach Ende des 6. Semesters, beim Studium an einer Fachhochschule nach Ende des 5. Semesters. Der Antrag auf einen KfW Studentenkredit kann vor Beginn des Studiums aber auch später (wobei allerdings gewisse Leistungsnachweise erforderlich sind) gestellt werden.
Die Konditionen der KfW Studiumsfinanzierung sehen wie folgt aus:
Voraussetzungen, unter denen der KfW-Studienkredit bewilligt wird, sind:
Voraussetzungen, unter denen der KfW-Studienkredit abgelehnt wird, sind: