Der Kfz Steuersatz ist abhängig von der Schadstoff Schlüssel Nummer

Der Kfz Steuersatz ist abhängig von der Schadstoff Schlüssel Nummer

Die Tatsache, dass der Kfz Steuersatz vor allem abhängig vom Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeugs ist, ist allgemein hin bekannt. Die Erhebung dieses Steuersatzes wird nach einem angefangenen Wert von 100 cm³ berechnet. Dies bezeichnet den Hubraum eines Kfz. Besitzt man nun beispielsweise ein Automobil mit 2,0 Litern Hubraum, muss entsprechend ein Faktor von 20 in die Berechnung aufgenommen werden. Die hierzu Auskunft gebende Schadstoffschlüsselnummer ist im jeweiligen Fahrzeugschein nachzulesen. Ebenso ist diese im Fahrzeugbrief vermerkt. Diese spezifische Kodierung charakterisiert vor allem das so genannte Emissionsverhalten des Fahrzeuges. In den vergangenen Jahren besann man sich zunehmend darauf die Versteuerung von Pkws immer stärker nach deren Emissionen auszulegen.

Erstmals kam es in diesem Zusammenhang am 18. April 1997 zu einer Anhebung der Versteuerung im Punkte Kfz. Diese Regelung implizierte eine hubraumbezogene Steuerausrichtung. Steuerbefreiungen für abgasarme Motoren und schadstoffreduzierte Techniken wurden zu dieser Zeit zwar gefördert, dennoch waren die entsprechenden Befreiungen nicht ewig gültig. Die Befristungen für besonders schadstoffarme Fahrzeuge werden auf 8 Jahre verteilt. In aller Regel sind diese aufkommensneutral angelegt. Diese Regelungen, beziehungsweise Befreiungen dienen dem Einhalt in der Zukunft geltender Abgasrichtlinien. Dies begünstigt vor allem die Einführung und den Verkauf von Fahrzeugen mit modernen Partikelfiltern und anderen die Emissionen senkenden Techniken. Die Bewahrung der Aufkommensneutralität wird vor allem durch eine Staffelung der Steuererhöhungen überbrückt.

Steigerungen mussten ab Beginn des Jahres 2001 von Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 1 getragen werden. Die letzte der bereits im Jahr 1997 festgelegten Erhöhungen sollte zu Beginn des Jahres 2005 umgesetzt werden. Dies traf zu diesem Zeitpunkt auf etwa 12 Millionen Fahrzeuge zu. Die Berechnung kam auch bei diesen wenig Schadstoff reduzierten Modellen durch die Bemessung des Hubraumes und des Abgasverhaltens zustande. Zusätzlich wurde die Art des Antriebes mit in die Kalkulation einbezogen. Im Durchschnitt konnte man zu damaliger Zeit mit etwa 118 Euro Mehrkosten rechnen. Die Einnahmen aus den Kfz Steuern werden direkt an die jeweiligen Bundesländer geleitet. Ebenso wird die Verwaltung dieser Gelder von den einzelnen Ländern bestritten. Die Bewertung der Abgasnorm erfolgt aufgrund von festgesetzten Richtwerten.

Diese ergeben für die Euro 1 Abgasnorm zum Beispiel einen Ausstoß von 2,72 g/km CO. Im Falle der Euro 4 Norm sind es lediglich 1,9 g/km CO. Diese Richtwerte gelten jeweils nach einem Vorlauf von 40 Sekunden. Beim so genannten Vorlauf wird eine Bemessung bei Kaltstart ausgeschlossen. Als Kaltstartumgebung gilt eine Außentemperatur von 20°C. Dieser Prüfzyklus wird bei der Abgasuntersuchung vorgenommen. Einen beachtenswerten Unterschied ergeht von den Emissionseinstufungen D zu der Euro Norm. Diese sind vor allem zu unterschiedlichen Zeiten zugelassen worden. Die Euro Norm ist ein europäischer Standard. Die D Norm bezieht sich in diesem Zusammenhang lediglich auf einen deutschen Zusatz zur Euro Norm. Durch die bereits erwähnte Schlüsselnummer kann auch die Schadstoff- beziehungsweise Abgasklasse nachvollzogen werden.

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