Der Steuerfreibetrag für die einzelnen Bevölkerungsgruppen

Der Steuerfreibetrag für die einzelnen Bevölkerungsgruppen

Grundsätzlich muss jeder in der Bundesrepublik Deutschland lebende Bürger alle Arten Einkommen sowie alle positiven Erträge, die er erzielt hat, versteuern. Die Art und die Höhe der Versteuerung sind zum einen je nach Art des Einkommens beziehungsweise des Ertrags sehr unterschiedlich, denn die Besteuerung erfolgt nach den jeweils dafür geltenden Gesetzen. Zum anderen werden dabei die individuellen familiären und persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Dadurch bedingt muss nicht jedes Einkommen beziehungsweise jeder positive Ertrag zwangsläufig im vollen Umfang versteuert werden. Denn es besteht für fast jede Art Einkommen beziehungsweise Ertrag der so genannte jährl Steuerfreibetrag, auch Freibetrag genannt.

Wie kann der Begriff jährlicher Steuerfreibetrag allgemein definiert und erklärt werden und wozu ist er gut? Unter dem Begriff Steuerfreibetrag (Freibetrag) ist der Betrag, der die jeweilige so genannte Steuerbemessungsgrundlage herabsetzt, zu verstehen. Somit stellt der Steuerfreibetrag beispielsweise jenen Anteil eines Einkommens, der nicht versteuert werden muss, dar. Zu versteuern ist folglich nur der Anteil eines Einkommens, der über dem jeweils aktuell gültigen Steuer Freibetrag liegt. Dadurch wird die Höhe der jeweiligen Steuer ebenfalls minimiert, was schließlich auch der soziale Grund und der Zweck des Steuerfreibetrags ist.

Deren Begründung nach sind zahlreiche verschiedene Steuerfreibeträge im Einkommenssteuergesetz (EStG) definiert und von allen Bürgern zu verwenden, die eine oder mehrere Begründungen geltend machen können. Diese Steuerfreibeträge tragen auch die entsprechende Bezeichnung. Hierzu sind vor allem zu erwähnen: der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag (das Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit betreffend), die Vorsorgepauschale (auch Pauschbetrag für die Sonderausgaben), der Altersentlastungsbetrag, der Steuerfreibetrag für Kinder, der Kinderfreibetrag. Für bestimmte Gruppen Bürgern bestehen extra definierte Steuerfreibeträge, zum Beispiel der Behinderten-Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung. Dieser wird je nach Grad der Behinderung gestaffelt definiert und demnach auch verwendet. Bei Rentnern wiederum ist nur der Ertrags-Anteil der Rente steuerpflichtig.

Erwähnt sei der Freibetrag bei der Kapitalertragsteuer, die fällig wird, wenn Kapitalerträge erzielt werden, wie Dividenden, Zinsen, Gewinne bei Veräußerung von Wertpapieren. Der Steuerfreibetrag dieser Steuer wird Sparerfreibetrag genannt und beträgt derzeit gemeinsam mit der Werbungskostenpauschale 801 € pro Person und Jahr. Die Besteuerung kann durch den so genannten Freistellungsauftrag vermieden werden. Liegt jedoch das Gesamteinkommen einer Person unterhalb des Betrags, ab dem Einkommensteuer zu entrichten ist, kann auch ein höherer Kapitalertrag doch steuerfrei bleiben.

Für bestimmte Steuerarten, welche Erträge betreffen, die durch bestimmte Ereignisse beziehungsweise Quellen entstehen, sind ebenfalls entsprechende Steuerfreibeträge zu verwenden. So ist auf die Erträge einer Erbschaft die Erbschaftssteuer zu entrichten. Für diese gelten ebenfalls gesetzliche Steuerfreibeträge, die nach dem Erbschaftssteuergesetz (ErbStg) festgesetzt sind. Hierbei sind die Höhen der Steuerfreibeträge zum Beispiel nach dem Verwandtschaftsverhältnis gestaffelt.

Erwähnt seien auch die Freibeträge bei anderen Steuerarten, wie bei der Gewerbesteuer, die Einzelunternehmer und Personengesellschaften betrifft, oder auch bei der Körperschaftsteuer, die die Körperschaften betrifft. Diese Steuern und die für sie geltenden Freibeträge werden allerdings von anderen Gesetzen festgelegt, wie zum Beispiel die Körperschaftsteuer, die vom Körperschaftsteuergesetzt geregelt wird.

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