Das Darlehen ist eine besondere Form des Kredits, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld oder eine vertretbare Sache überlässt, und von diesem im Gegenzug die Zahlung eines Zinses auf das überlassene Geld erhält. Weiterhin ist der Darlehensnehmer nach der Fälligkeit des Darlehen verpflichtet, die Darlehenssumme an den Darlehensgeber zurück zu zahlen. In der wirtschaftlichen Praxis haben sich dabei verschiedene Darlehensarten ausgebildet, die sich dabei insbesondere hinsichtlich der Tilgungsmodalitäten, also der Gestaltung der Rückzahlung des Darlehens und der Leistung der Zinsen, deutlich voneinander unterscheiden. Besonders häufig sind dabei die Modelle des Annuitätendarlehens und des Tilgungsdarlehens in der Bankenpraxis anzutreffen. Das erstgenannte Annuitätendarlehen findet man dabei vorrangig bei Privatdarlehen durch Sparkassen, da die, gleich näher zu erläuternden, gleich bleibenden Tilgungsraten eine solide und verlässliche Kalkulation durch den Darlehensnehmer ermöglicht.
Aus diesem Grund werden auch sämtliche Arten der Immobilienfinanzierung gewöhnlich in der Form des Annuitätendarlehens vergeben. Die bereits oben erwähnte Besonderheit des Annuiätendarlehens sind dabei vor allem die stets konstanten Raten. Die einzelnen Rückzahlungsbeträge bleiben also immer in ihrer Höhe gleich und setzen sich im folgenden zum Einen aus einem Zins- und zum Anderen einem Tilgungsanteil zusammen. Als Folge dieser konstanten Raten wird durch jede einzelne Zahlung, die in der Regel monatlich stattfindet, ein weiterer Teil der restlichen Schuld getilgt. Als Ergebnis sinkt der Zinsanteil, der sich schließlich aus der noch verbleibenden Restschuld errechnet, zum Ende der Laufzeit zugunsten des Tilgungsanteil, da die zu zahlende Rate stets gleich hoch bleibt.
Während also etwa bei der ersten Rate in einer fiktiven Höhe von 100 Euro der Tilgungsanteil 80 und der Zinsanteil 20% der Tilgung ausmacht, ist das Verhältnis bei der stets 100 Euro hohen Tilgung kurz vor Tilgung des samten Darlehens zum Beispiel 95% Tilgung zu 5% Zinsen. Das Tilgungsdarlehen ist hier vielmehr Gegensätzlich ausgestaltet. Hier ist lediglich die Tilgungsleistung fest vereinbart. Die konkret zu erbringend Tilgungsleistung besteht also zum einen aus einem im Voraus fest vereinbarten Tilgungsanteil und zum anderen aus einem Zinsanteil, der sich aus der Summe der Restschuld errechnet. Im Ergebnis wird mit jeder einzelnen Tilgungsrate die Restschuld verringert, weshalb die darauf entfallenden Zinsen mit Verlauf des Darlehens immer geringer werden.
Letztlich nimmt also die monatlich zu erbringende Tilgungsrate mit jeder einzelnen Tilgungsleistung ab, da der Zinsanteil im Verhältnis zu der Restsumme stetig sinkt. Der wesentliche Unterschied zwischen dem Annuitätendarlehen und dem Tilgungsdarlehen liegt also im Wesentlichen in der Höhe der einzelnen Tilgungsleistungen, welche beim Annuitätendarlehen bis zur endgültigen Tilgung des Darlehens in ihrer Höhe stets konstant bleiben und sich beim Tilgungsdarlehen bis zur endgültigen Tilgung des Darlehens mit jeder einzelnen Tilgungsleistung verringern. Darüber hinaus hat bei einem Tilgungsdarlehen die Zinshöhe keine direkte Auswirkung auf die Laufzeit des Darlehens.