Die Abgeltungssteuer bei Fonds

Die Abgeltungssteuer bei Fonds

Die Abgeltungssteuer 2009 ist beschlossen. So müssen sich Anleger schon jetzt mit der Tatsache anfreunden, dass die Besteuerung der Zinserträgen aus Geldanlagen ab diesem Zeitpunkt mit einem Einheitssteuersatz von 25 Prozent belegt ist. Tatsache ist, dass alle Zinsen, Dividendenzahlungen und auch Kursgewinne, die sich aus dem Aktien- und Fondskauf ergeben, dann eben pauschal besteuert werden. Auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden dann natürlich dementsprechend auf diese Erträge noch erhoben. In der Summe ergibt sich in etwa eine Besteuerung in einem Satz von 28 Prozent. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Spekulationsfrist und auch die abzugsfähigen Werbungskosten, die bisher noch vorhanden und nutzbar waren, ab diesem Termin wegfallen. Seit 2002 war die Abgeltungssteuer schon immer wiederkehrendes Thema in der Finanzpolitik. Wenn auch die Akzeptanz der Abgeltungssteuer inzwischen vorhanden ist, so argumentieren Fachleute aus der Finanzwelt, dass die Höhe von 25 Prozent im internationalen Vergleich zu hoch ausfällt.

In Nachbarländern wird auch eine Abgeltungssteuer erhoben, hier liegt sie aber in einem Bereich zwischen 15 bis etwa 30 Prozent. So wie alle Geldanlageformen, werden auch Fonds von der Abgeltungssteuer betroffen sein. Hier gibt es allerdings einen gravierenden Unterschied zu den anderen Anlageformen. Die Unterscheidung bei Fonds wird zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds getroffen. Bei Fonds, die Erträge - zum Beispiel in Form von Dividenden - wieder anlegen und damit als thesaurierende geführt werden, greift die Abgeltungssteuer nicht. Hier ist die Regelung, dass das Finanzamt erst dann zuschlägt, wenn der Anleger seine Fondsanteile veräußert und seine Gewinne ausbezahlt erhält.

In der Realität heißt das, dass die Besteuerung lediglich nach hinten verlegt wird, aber trotzdem stattfindet. Bei ausschüttenden Fonds, bei denen Erträge gleich im Geschäftsjahr zur Auszahlung an die Anleger gelangen, wird das Finanzamt gleich zweimal mit 25 Prozent zulangen. Zu den jährlich versteuerten Erträgen kommt noch einmal der Besteuerungszeitpunkt, wenn der Anleger seine Fondsanteile gewinnbringend veräußert. Somit besteht die Möglichkeit, die auch von Finanzexperten bejaht wird, dass die ausschüttenden Fonds wohl an Beliebtheit mit der Abgeltungssteuer verlieren.

Wenn hier ein Anleger jährlich 100 Euro in einen Fonds anlegt und dabei eine geschätzte Rendite von 8,3 Prozent erlangt, wird nach 30 Jahren mit einem Vermögen von rund 150.000 Euro zu rechnen sein. War dann derzeit mit einer monatlichen Rente von 977 Euro zu rechnen, so werden ab der Einführung der Abgeltungssteuer zunächst 31.920 Euro an das Finanzamt fließen. Die restlichen 118.000 Euro ermöglichen dann nur noch eine monatliche Rente von 769 Euro. Die Rendite würde nach dieser Beispielrechnung von zunächst 8,3 Prozent auf realistische 6,83 Prozent sinken.

^