Die Baufinanzierung - Kredit ausschließlich für die Immobilie

Die Baufinanzierung - Kredit ausschließlich für die Immobilie

Bei einer Baufinanzierung handelt es sich um einen zweckgebundenen Kredit, der ausschließlich für die Finanzierung des Kaufs, des Baus oder der Renovierung von Wohneigentum eingesetzt werden kann. Als Kreditnehmer können sowohl Privatpersonen als auch Firmenkunden in Betracht gezogen werden, wenn kein Zweifel an der Kredtifähigkeit und der Kreditwürdigkeit besteht. Im Einzelnen bedeutet das, dass der Kreditnehmer rechtlich in der Lage sein muss gültige Verträge abzuschließen und außerdem über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit verfügt. Beides kann anhand verschiedener Dokumente und Unterlagen bestätigt werden. Da eine Baufinanzierung ein langfristiger Kredit ist, ist besonders die Nachhaltigkeit der Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, so dass z.B. bei Privatkunden kein befristetes Arbeitsverhältnis bestehen sollte. Um darüber hinaus das Risiko eines Kreditausfalls zu verringern und einem Verlust vorzubeugen, verlangt die kreditstellende Bank als Sicherheit eine Grundschuld.

Hierdurch wird die Immobilie, die durch den Kredit finanziert wird, belastet und kann bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers veräußert werden. Alle weiteren Bedingungen der Baufinanzierung wie z.B. die Höhe des Darlehens und die Art der Rückzahlung werden im Kreditvertrag festgehalten. Der maximale Kreditbetrag, den der Kreditnehmer aufnehmen kann, richtet sich nach der Höhe des Beleihungswertes der Immobilie, d.h. dem potentiellen Erlös, der bei einem Verkauf des Wohnobjekts erzielt werden würde. Außerdem bestehen von Bank zu Bank Unterschiede, was die Kredithöchstbeträge angeht. Einige Kreditinstitute vergeben sogar Baufinanzierungen, mit denen sämtliche auftretenden Kosten gedeckt werden können, so dass der Kreditnehmer keine eigenen Mittel mehr einbringen muss.

Meistens wird die Baufinanzierung nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Zahlungen bereit gestellt. In Bezug auf die Tilgung des Kredites kann zwischen laufenden Ratenzahlungen und einer einmaligen Zahlung am Ende der Laufzeit, die die gesamte Kreditschuld begleicht, gewählt werden. Bei einer endfälligen Kredittilgung kann ein Tilgungsinstrument wie z.B. eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag eingerichtet werden, mit dem das entsprechende Kapital aufgebracht werden kann. Das Tilgungsinstrument wird dann an die Bank verpfändet, so dass der Kreditnehmer dieses nicht kündigen und über das Guthaben verfügen kann.

Unabhängig von der Rückzahlungsvariante zahlt der Kreditnehmer die anfallenden Zinsen in regelmäßigen Zahlungen während der Laufzeit, die maximal 30 Jahre betragen kann. Der Effektivzins gilt jedoch nicht für die gesamte Laufzeit, sondern nur für einige Jahre und wird bei Ablauf der Zinsbindungsfrist neu festgelegt. Der Kreditnehmer wählt dann entweder einen festen oder einen variablen Zinssatz. Bei einer Baufinanzierung fallen neben den Zinskosten häufig auch Bearbeitungs- oder Bereitstellungsprovisionen sowie Gebühren für den Notar an.

^