Die Informationspolitik der Schufa findet immer mehr Beachtung. Insbesondere die öffentliche auch von Seiten der Politik erhobene Forderung nach mehr Transparenz und Zugang der Kunden zu ihren eigenen Daten setzt die Schufa unter Druck. Aus diesem Grunde ist die Schufa stets bemüht, Kunden einen möglichst komfortablen Überblick über ihre gesammelten Daten zu ermöglichen. Auch immer populärer werdende Datenschutzforderungen und Datenschutzerwährungen spielen insofern eine beachtliche Rolle. Daher ist eine Information der Kunden durch eine so genannte Selbstauskunft bei der Schufa möglich. Insbesondere kann der Kunde auf diese Weise seine eigene Bonität überprüfen. Die Schufa Selbstauskunft kann jederzeit bei der Schufa eingeholt werden. Dafür ist zunächst ein formloser Antrag zu stellen, den der Kunde per Brief, oftmals aber auch telefonisch oder über das Internet, einreichen kann. Dafür erhebt die Schufa allerdings eine Gebühr, die regelmäßig um 10 Euro liegt. Nach Aussage der Schufa sollen damit die entstehenden Verwaltungskosten gedeckt werden.
Verbraucherschützer weisen aber vermehrt darauf hin, dass die Schufaauskunft lediglich durch spezielle EDV geschieht, die auch für die gewerblichen Kunden der Schufa, also insbesondere die Banken, genutzt wird. Somit entstehe der Schufa im Rahmen des Antrags auf Selbstauskunft gar kein nennenswerter Verwaltungsaufwand. Nach Meinung der Verbraucherschützer dient die Gebühr vielmehr der Erschließung einer zusätzlichen Einnahmequelle. Darüber hinaus solle sie den Verbraucher davon abhalten, allzu oft seine Daten abzufragen. Hat nun der Kunde eine dementsprechende Selbstauskunft angefordert, erhält er eine Auswertung seiner bei der Schufa gespeicherten Daten, aus denen er insbesondere auch seine eigene Bonität erlesen kann. Dies ist für den Kunden aus verschiedenen Gründen interessant.
Denn zum einen hat er natürlich ein vitales Interesse daran zu wissen, welche seiner persönlichen Daten bei einem fremden Unternehmen gespeichert sind und nach Verlangen an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus kommt es aber auch häufig vor, dass die Schufa falsche oder veraltete Daten verarbeitet und insofern die Bonität des betreffenden Kunden ungerechtfertigter Weise negativ beurteilt. Ein solches Missverständnis kann in der Regel nur beseitigt werden, wenn sich der fragliche Kunde selber in den Prozess einschaltet, da nur er auch hinreichende Kenntnis der entsprechenden Daten hat. Der Kunden kann in diesem Fall nämlich einen Berichtigungsantrag an die Schufa stellen, die seine Daten insofern korrigiert und eine bessere Bonität errechnet.
Dies kann dem Kunden im Alltag zum Vorteil gereichen, da er nunmehr über einen größeren wirtschaftlichen Spielraum verfügt und etwa leichter Kreditanträge bewilligt bekommt. Eine Rolle spielen solche Selbstauskünfte auch häufig bei dem Abschluss von Mietverträgen. Denn die Vermieter haben häufig ein Interesse daran, die Bonität des zukünftigen Mieters zu überpüfen. Jedoch sind sie selber nicht Auskunftsberechtigt, sodass sein keine Schufa-Auskunft über den Mieter einfordern können. Daher wird dieser oftmals gebeten, vor Vertragsschluss eine Selbstauskunft vorzulegen. Jedoch sollte stets beachtet werden, dass nach Verbraucherschützern auch das Einholen von Selbsteinkünften Auswirkung auf die Bonität hat.