Die falsche Steuerklasse kann bares Geld kosten

Die falsche Steuerklasse kann bares Geld kosten

Die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine Jahressteuer. Das heißt, dass das monatliche Brutto-Einkommen hochgerechnet wird auf das Kalenderjahr. Davon wird dann die abzuführende Einkommensteuer berechnet und in monatlichen "Raten" einbehalten. Die Einkommensteuer ist eine progressive Steuer. Darunter versteht man, dass bei höherem Einkommen der Prozentsatz der abzuführenden Steuer progressiv steigt. Arbeitnehmer mit höherem Einkommen zahlen also einen höheren Steuersatz als Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen. Die Steuerklasse, der ein Arbeitnehmer angehört, kann nur in bestimmten Fällen geändert beziehungsweise ausgewählt werden.

Arbeitnehmer mit volljährigen Kindern im Haushalt
Hat ein Arbeitnehmer minderjährige Kinder in seinem Haushalt, erhält er automatisch die Steuerklasse 2. Diese Steuerklasse ist günstiger als die Steuerklasse 1. Sind die Kinder dagegen volljährig, so erhält der Arbeitnehmer zunächst die Steuerklasse 1. Befinden sich nun die volljährigen Kinder in einer Schul-oder Berufsausbildung, so muss das dem Finanzamt erklärt werden (mit Nachweisen), und die Steuerklasse wird dann auf "Steuerklasse 2" vom Finanzamt abgeändert. Dies muss jedes Jahr erneut veranlasst werden.

Ehegatten
Ehegatten, die beide berufstätig sind, haben eine Wahlmöglichkeit. Entweder sie wählen beide die Steuerklasse 4 oder einer wählt die Steuerklasse 3 und der andere die Steuerklasse 5. Wenn beide Ehegatten annähernd gleich viel verdienen, empfiehlt es sich, die Steuerklasse 4 für beide zu wählen. Verdient aber einer der Ehegatten deutlich weniger als der andere Ehepartner, so sollte der (oder die) mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 3 wählen und der/die mit dem geringeren Einkommen die Steuerklasse 5.

Dies hat seine Begründung in der progressiven Einkommensteuer: bei der Steuerklasse 3 zahlt ein Arbeitnehmer vergleichsweise wenig Steuern, bei der Steuerklasse 5 dagegen vergleichsweise viel. Der Ehegatte, der mehr verdient, zahlt bei Steuerklasse 3 deutlich weniger als bei Steuerklasse 4 oder 5. Der Ehepartner, der weniger verdient, zahlt zwar verhältnismäßig viel Steuern, aber durch den niedrigen Verdienst fällt die Progression erheblich niedriger aus. Durch diese Progression würde bei Steuerklasse 4/4 zuviel Steuer einbehalten werden. Diese wird zwar beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder erstattet, aber es ist natürlich viel attraktiver, diese Steuern gar nicht erst zu zahlen, um dieses Geld sofort zur Verfügung zu haben.

Lohnsteuerklasse 6
Diese Lohnsteuerklasse wird der Steuerberechnung zugrunde gelegt, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Die Steuerbelastung bei dieser Steuerklasse ist enorm. Deshalb sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber bei Arbeitsantritt vorliegt.

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