Die günstigste Steuerklasse

Die günstigste Steuerklasse

In Deutschland gibt es für alle zur Zahlung von Lohnsteuer Verpflichteten sechs Lohnsteuerklassen von I bis VI, die für jeden Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Jeder Lohnsteuerklasse liegt wiederum eine Lohnsteuertabelle zugrunde, aus der der monatliche Steuerabzug entnommen werden kann. Entscheidend für den Steuerabzug ist das Bruttoarbeitseinkommen. Die Lohnsteuer behält der Arbeitgeber ein und führt diese jeden Monat an das Finanzamt ab. Das ist die sogenannte Lohnsteuervorauszahlung. Am Jahresende kann oder muss eine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, auf deren Grundlage der tatsächliche Steuerabzug ermittelt wird.

Die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklassen und etwaige Freibeträge dienen letztlich nur dazu, einen möglichst korrekten Steuerbetrag im Vorfeld abzuführen. Nun kann natürlich nicht jeder die Steuerklasse wählen, die er für sich für die Günstigste hält. Die Zuordnung zu den jeweiligen Lohnsteuerklassen erfolgt nach strikten Regeln.

Die Steuerklasse I bekommen alle Ledigen, Verheiratete, deren Ehepartner im Ausland lebt oder die dauernd getrennt leben, wer in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lebt, alle Witwen und Witwer oder Geschiedenen, bei denen die Steuerklasse III oder IV nicht angewendet werden kann.

Die Steuerklasse II bekommen Steuerpflichtige, bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse eins vorliegen, die aber alleinstehend mit Kind sind und nicht in einer Beziehung leben. Die Steuerklasse zwei berücksichtigt diesen Faktor und hat zur Folge, das bei gleichem Bruttoverdienst geringere Steuern als bei der Steuerklasse I zu entrichten sind.

Die Steuerklasse III findet bei Verheirateten Steuerzahlern Anwendung, wenn beide einkommenssteuerpflichtig sind, aber einer kein Einkommen bezieht oder das Einkommen eines Ehepartners so gering ist, dass er auf Antrag von beiden in die Lohnsteuerklasse V eingeordnet wird. Die Lohnsteuerklasse III ist „die beste Steuerklasse“ hier werden die wenigsten Steuern bei gleichen Einkommen gezahlt. Allerdings zahlt der in der Lohnsteuerklasse V eingeordnete Ehepartner sehr hohe Lohnsteuern und am Jahresende muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Die Steuerklasse IV ist für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide arbeiten gehen und in etwa ein ähnliches Bruttoeinkommen beziehen (ungefähr bis 60:40). Die Steuern in der Lohnsteuerklasse IV sind mit den Steuern in der Steuerklasse I identisch.

Die Lohnsteuerklasse V bekommt immer der Arbeitnehmer, dessen Ehepartner die Lohnsteuerklasse III hat. Diese Lohnsteuerklasse setzt immer das Einverständnis beider Eheleute voraus. In der Steuerklasse V sind hohe Lohnsteuern zu entrichten.

Die Lohnsteuerklasse VI bekommt ein Arbeitnehmer, wenn er eine Lohnsteuerkarte für ein weiteres parallel laufendes Arbeitsverhältnis benötigt oder wenn der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber gar keine Lohnsteuerkarte vorlegt. In der Steuerklasse VI sind die höchsten Steuern zu entrichten.

Aufgrund der verschiedenen Lohnsteuerklassen kann es vorkommen, dass zwei Arbeitnehmer mit gleichen Bruttoverdiensten, die in derselben Krankenkasse sind, dennoch ein unterschiedliches Nettoeinkommen haben. Wer in der Steuerklasse III ist und auch noch im Haushalt lebende Kinder hat, ist steuerlich bedeutend besser gestellt, als ein Lediger ohne Kinder.

^