Die höchsten Abzüge in Steuerklasse I

Die höchsten Abzüge in Steuerklasse I

Arbeitnehmer zahlen ihre Steuer auf die jeweils erzielten Einkünfte nach einem Steuersystem, das in Steuerklassen eingeteilt ist. Daraus ergibt sich der Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und in einigen Fällen eben auch die Kirchensteuer, die nach der auf der Steuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Insgesamt arbeitet das Einkommenssteuergesetz mit sechs Lohnsteuerklassen. Nutzt ein Arbeitgeber nicht die maschinelle Lohnabrechnung, so wird die fällige Lohnsteuer nach einer Tabelle, die für jede Lohnsteuerklasse und Lohnstufe gültige Lohnsteuern ausweist und nach der dann von der Lohnabrechnung die entsprechende Lohnsteuer einbehalten wird. Ist ein Steuerfreibetrag auf der Steuerkarte eingetragen, so wird dieser Betrag von der fälligen Lohnsteuer in Abzug gebracht.

Bei der Steuerklasse I handelt es sich um eine Klasse, die bei Arbeitnehmern, die entweder ledig sind oder mit einem im Ausland lebenden Ehepartner oder aber dauerhaft getrennt vom Ehepartner leben und sich dabei in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft befinden. Auch Verwitwete werden in der Lohnsteuerklasse 1 geführt und ebenso geschiedene Personen, auch wenn sie vorher, also während der Ehezeit, die Steuerklasse III nutzen konnten. Wer sich in der Steuerklasse 1 befindet, hat nach der Steuerklasse IV, die von Ehepartnern gut verdienender Arbeitnehmer gewählt werden kann, die höchste Steuerbelastung, die das deutsche Steuersystem vorsieht. Lediglich ein Kinderfreibetrag von aktuell 5.808 Euro jährlich sowie eine sogenannte Alleinerziehendenentlastung macht sich bei der Steuerklasse I mindern bemerkbar, was die Steuerschuld angeht.

Die wirkliche Steuerschuld, die dann tatsächlich durch eine Einkommenssteuererklärung berechnet wird, lässt sich erst nach Jahreswechsel feststellen. Nur bei der Kombination der Steuerklassen lässt sich hier wirklicher Steuervorteil erzielen. Allerdings sind Steuerklassenkombinationen nur für Eheleute oder eingetragene Lebensgemeinschaften möglich. Die Lohnsteuer findet Anrechnung auf die Einkommenssteuer. Bei einem zu hohen Einbehalt von Lohnsteuer in der Lohnsteuerklasse I kann sich eine Einkommenssteuererstattung ergeben, wenn nach dem Jahreswechsel die echte Steuerschuld ermittelt wird. Andernfalls kann aber auch eine Einkommenssteuernachzahlung fällig werden.

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