Im Bereich der Kfz-Steuer hat sich in den letzten Jahren Einiges geändert. Grundsätzlich ist es so, dass der Staat in letzter Zeit versucht hat, die Belastung der Kfz-Halter mit der Kfz-Steuer "gerechter" zu gestalten. Die Kfz-Steuer und deren Berechnung hängt von drei Hauptfaktoren ab. Nach diesen richtet sich die Berechnung und somit auch der zu zahlende Jahresbetrag, den der Kfz-Halter im Rahmen der Kfz-Steuer an das Finanzamt zu zahlen hat. Die drei Faktoren, nach denen sich die Höhe der zu berechnenden Kfz-Steuer richtet, sind die Art des Motors, die zugehörige Emissionsgruppe des Autos, sowie der vorhandene Hubraum in cm3. Grundsätzlich gibt es beim ersten Faktor Motor vier verschiedene Motorarten, nämlich den Ottomotor, den Dieselmotor, den Wankelmotor und den Elektromotor. Dabei kann man festhalten, dass die Kfz-Steuer eindeutig für den Dieselmotor am höchsten ist, gefolgt vom Ottomotor und dem Wankelmotor.
Der Elektromotor ist steuermäßig eindeutig am günstigsten. Die weiteren Faktoren der Besteuerung für einen Elektromotor sind übrigens nicht wie bei den Motorarten Otto und Diesel der Hubraum und die Emissionsdaten, sondern das zulässige Gesamtgewicht und das Jahr der Erstzulassung. Beim Wankelmotor kommt als weiterer Berechnungsfaktor nur das zulässige Gesamtgewicht zum Tragen. Neben der Motorart, spielt als zweiter Faktor bei den Otto- und Dieselmotoren zur Kfz-Steuer Berechnung die Emissionsgruppe eine Rolle. Diese Wird eingeteilt in die Euro 0, Euro 1, Euro 2 und Euro 3 (bzw. besser) Norm. Die "schlechteste" Gruppe ist hier die Euro 0 Norm, die beste die Euro 3 bzw. noch bessere Normen (Euro 4).
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Normen sind dabei erheblich. So muss man beispielsweise für einen Ottomotor mit 1600 cm3 Hubraum mit der Euronorm 0 einen jährlichen Steuerbetrag von 337 Euro zahlen, während man bei den gleichen Voraussetzungen aber mit Euro 3 Norm nur 108 Euro zahlen muss, also nicht einmal ein Drittel des vorherigen Steuerbetrages. Der dritte Faktor zur Kfz-Steuer Berechnung bei Diesel- und Ottomotoren ist der Hubraum des Fahrzeuges. Hier gilt die einfache Regel, je mehr Hubraum, desto mehr Kfz-Steuer. Dabei sind die Unterschiede allerdings nicht so groß, wie beispielsweise zwischen den unterschiedlichen Emissionsgruppen.
So muss ein PKW mit einem Ottomotor und Euro 3 Norm mit 1.200 cm3 Hubraum beispielsweise 81 Euro zahlen, während man bei einem Pkw mit einem Hubraum von 1.600 cm3 mit 108 Euro nur 27 Euro mehr im Jahr zahlen muss. Neben den Faktoren zur Berechnung der Kfz-Steuer gibt es übrigens auch noch Möglichkeiten, für eine bestimmte Zeit von der Kfz-Steuer befreit zu werden. Dieses gilt zum Beispiel für Dieselfahrzeuge, welche bis zum 31.12. 2006 zum ersten Mal zugelassen wurden und bis zum 31.12. 2009 einen Rußpartikelfilter eingebaut haben. Die Steuerbefreiung beträgt hier z.B. einmalig 330 Euro. Bei Elektrofahrzeugen tritt eine fünfjährige Steuerbefreiung ab dem Erstzulassungsdatum in Kraft.