Die Kündigung von Festgeld ist in der Regel erst zum Vertragsende möglich

Die Kündigung von Festgeld ist in der Regel erst zum Vertragsende möglich

Für die längerfristige Geldanlage bekommt man von den Banken zur Zeit einen mit vier bis fünf Prozent relativ hohen Zinssatz für seine Ersparnisse. Allerdings ist bei Festgeld immer zu bedenken, dass es nur selten möglich ist, den Vertrag vor dem Ende der Laufzeit zu kündigen. Die gegenwärtig noch hohen Zinsen verlocken viele Anleger dazu, sich die hohen Renditen durch Festgeldanlagen für längere Zeit zu sichern. Zwar bringt Tagesgeld in der Regel vergleichbare Zinsen, aber bei dieser Anlageform hat man keine Gewähr, dass die Bank die Zinsen nicht senkt, wenn der Leitzins fällt. Geldanlagen mit variablen Zinssätzen bergen immer das Risiko, dass die Rendite sich mindert. Bei Festgeld ist das anders. Auch dann, wenn die Europäische Zentralbank den Leitzins senkt, erhält der Anleger für die gesamte Laufzeit den zu Vertragsbeginn vereinbarten Zinssatz für sein Geld.

Diese Sicherheit hinsichtlich der Rendite der Anlage erkauft der Inhaber eines Festgeldkontos aber damit, dass er während der vereinbarten Laufzeit nicht an sein Geld heran kommt. Die Anlage von Geld auf Festgeldkonten sollte daher genau überlegt sein. Der Sparer muss genügend andere verfügbare Mittel haben, um bei unvorhergesehenen finanziellen Engpässen handlungsfähig zu bleiben. Es wäre schlecht, wenn er bei Schicksalsschlägen wie Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit oder auch einer Ehescheidung plötzlich auf Geld angewiesen wäre, dass er für mehrere Jahre fest angelegt hat. Die Banken sind nicht verpflichtet, einen Festgeldvertrag vor Ende der Laufzeit aufzulösen.

Viele akzeptieren aus Kulanz eine vorzeitige Kündigung von Festgeld, aber der Bankkunde muss dafür teuer bezahlen in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung, die er seinem Geldinstitut schuldet. Diese setzt sich zusammen aus dem erlittenen Zinsmargenschaden der Bank so wie aus den Gebühren für die Bearbeitung der Kündigung. Welche Summe die Bank dafür in Rechnung stellt, ist im Vorfeld eines Vertrages meistens nicht in Erfahrung zu bringen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich ja zum Teil nach dem Zinsniveau, das zur Zeit der Kündigung herrscht, und das lässt sich im Voraus nicht genau abschätzen. Die Banken sind auch nicht dazu verpflichtet, dem Kunden vorzurechnen, was ihn eine eventuelle vorzeitige Kündigung kosten würde, denn bei Festgeld ist es normalerweise nicht vorgesehen, vor Ablauf des Vertrages über sein Geld verfügen zu können.

Es gibt allerdings auch Festgeld, wo man bei Unterzeichnung des Vertrages vereinbaren kann, dass eine vorzeitige Kündigung möglich ist. Es ist immer besser, sein Vermögen so aufzuteilen, dass genügend Geld täglich verfügbar ist. Tagesgeldkonten mit ihren hohen Zinsen sind eine gute Möglichkeit, um Geld für unvorhergesehene Zwecke zinsgünstig zurück zu legen. Auf Festgeld sollte man nur Geld anlegen, von dem man sicher ist, dass man es während der Dauer des Vertrages nicht braucht. Wird doch einmal zusätzliches Geld benötigt, lohnt es sich, auszurechnen, ob es nicht günstiger ist, einen billigen Kredit aufzunehmen, als das Festgeldkonto zu kündigen.

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