Die Lohnsteuer Steuerklasse richtig auswählen

Die Lohnsteuer Steuerklasse richtig auswählen

Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse lassen sich hohe Steuernachzahlungen und Steuerrückerstattungen vermeiden. Eine hohe Steuerrückerstattung ist zwar eine freudige Angelegenheit, jedoch weist sie darauf hin, dass die monatlichen Steuerabzüge zu hoch sind. Das Geld fehlt dann jeden Monat und wird erst im nächsten Jahr vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückgezahlt. Doch welche Steuerklasse ist die richtige? Zunächst einmal haben nur Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, eine Wahl bei der Steuerklasse. Die gemeinsame Steuererklärung wird im Behördendeutsch "Zusammenveranlagung" genannt. Singles und Verheiratete, die getrennte Steuererklärungen abgeben, werden grundsätzlich nach Steuerklasse I besteuert. Nur Alleinerziehende können von Steuerklasse I in die günstigere Steuerklasse II wechseln.

Zusammenveranlagte Verheiratete können nun zwischen zwei Steuerklassen-Kombinationen wählen: III/V und IV/IV. Steuerklasse III ist die günstigste, Steuerklasse V dagegen eine Steuerklasse mit hohen Abzügen. Die Kombination III/V eignet sich deshalb für Partner, bei denen der eine sehr viel verdient und der andere eher wenig oder gar nichts. Der Partner mit dem hohen Einkommen wählt dann die Steuerklasse III und hat künftig geringere Steuerabzüge. Der andere Partner wählt (gezwungenermaßen) dann die Steuerklasse V mit den hohen Abzügen. Aufgrund des niedrigeren Einkommens macht sich der höhere Steuerabzug aber nicht so sehr bemerkbar. Bei der Steuerklassen-Kombination III/V gilt die so genannte 60/40-Regel. Sie besagt, dass sich diese Steuerklassen-Kombination nur dann lohnt, wenn der gutverdienende Partner mindestens 60 % zum gemeinsamen Einkommen beiträgt und der andere folglich maximal 40 %.

Wird diese Regel nicht erfüllt, ist dagegen die Steuerklassen-Kombination IV/IV günstiger, bei dieser werden beide Partner gleich hoch besteuert. Paare mit der Steuerklassen-Kombination IV/IV sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärung muss deshalb dann nur ausgefüllt werden, wenn hohe Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden sollen und eine höhere Rückerstattung zu erwarten ist. Die Wahl der Steuerklasse hat übrigens keinen Einfluss auf die jährliche Steuerschuld. Wer eine ungünstige Steuerklasse wählt, verliert kein Geld, denn er bekommt es im nächsten Jahr vom Finanzamt zurück.

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