Nach der Heirat können Paare jeden Monat bares Geld sparen, denn nur Verheiratete haben die Möglichkeit, ein gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Natürlich heiratet kein Paar, nur weil sich so Steuersparmöglichkeiten ergeben, aber es ist doch ein angenehmer Nebeneffekt, den es zu nutzen gilt. Eine Besteuerung des gemeinsamen Einkommens ist in der Regel günstiger als die getrennte Besteuerung. Zu erklären ist diese Steuerersparnis damit, dass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt. Die Finanzämter nennen dies "linear-progressive Besteuerung". Die Steuern steigen damit mit wachsendem Einkommen nicht nur absolut, sondern auch relativ zum Bruttoeinkommen. Den Höchstwert bildet dann der so genannte Spitzensteuersatz.
Besonders groß ist die Steuerersparnis, wenn ein Partner sehr viel verdient und der andere gar kein Einkommen erzielt. Denn dann wird das Einkommen sozusagen auf beide Partner steuerlich aufgeteilt, was einen wesentlich niedrigeren Steuersatz zur Folge hat und dem Ehepaar ein höheres Nettoeinkommen beschert. Damit sich die Steuerersparnis auch gleich bemerkbar macht und nicht erst mit der nächsten Einkommensteuerrückerstattung im nächsten Jahr, sollten Paare ihre Lohnsteuerklassen optimieren. Welche Steuerklasse am günstigsten ist, hängt dabei von dem Verhältnis der beiden Einkommen zueinander ab.
Wenn der eine Partner wesentlich mehr verdient als der andere, ist die Lohnsteuerklassen-Kombination III/V am günstigsten. Der Partner mit dem hohen Einkommen lässt sich dann die Steuerklasse III auf seiner Steuerkarte eintragen und erhält dann ein höheres Nettogehalt als vorher. Der andere Partner muss sich dann zukünftig in der Steuerklasse V besteuern lassen. Die Abzüge sind in Lohnsteuerklasse zwar V relativ hoch, aber die Steuerersparnis ist insgesamt günstiger.
Die Steuerklassenkombination III/V ist immer dann die richtige, wenn der Partner mit dem höheren Einkommen mindestens 60 % des Gesamteinkommens verdient. Liegen die beiden Einkommen näher beieinander, ist es dagegen günstiger, wenn sich beide Ehepartner die Lohnsteuerklasse IV eintragen lassen. Da in dieser Steuerklassen-Kombination keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, muss vorher nachgerechnet werden, ob sich eine solche überhaupt lohnt.
Der Grund für die steuerliche Bevorzugung von Ehepartnern ist, dass die Familiengründung gefördert werden soll. Eine zusätzliche Steuerersparnis ergibt sich, wenn dann tatsächlich Kinder kommen, denn dann können für jedes Kind zusätzliche Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte eingetragen werden.