Beim Tagesgeldkonto handelt es sich um ein verzinstes Konto, das für den Kontoinhaber trotz relativ hoher Verzinsung eine tägliche Verfügbarkeit des Guthabens mit sich bringt. Im Gegensatz zum Sparbuch oder anderen langfristigen Sparverträgen existieren hier keine Kündigungsfristen. Eine theoretisch mögliche tägliche Veränderung seitens des Geldinstitutes ist einer der Nachteile, die sich aus dem Tagesgeldkonto ergibt. Weiterhin wird das Tagesgeldkonto nicht als Verrechnungskonto geführt, was Überweisungen auf fremde Konten und Lastschriftabbuchungen von diesem Konto nicht ermöglicht. Grundsätzlich bezieht sich die Verzinsung beim Tagesgeldkonto auf ein komplettes Jahr, also per annum. Die Auszahlung der Zinsen auf die Einlagen des Tagesgeldkontos werden von den verschiedenen Banken unterschiedlich gehandhabt.
Während einige Banken die Zinsauszahlung jährlich betreiben, wird bei anderen Instituten eine vierteljährliche oder sogar monatliche Zinsauszahlung getätigt. Die monatliche und vierteljährliche Zinsgutschrift bringt für den Kontoinhaber den Vorteil mit sich, dass sich hier noch einmal eine bessere Verzinsung des Guthabens ergibt, denn dieses wird monatlich oder vierteljährlich durch Zinsgutschriften erhöht, die wiederum auf die Zinsberechnung in Form des Zinseszins angerechnet werden. Auch über die Zinsgutschriften kann täglich verfügt werden. Die auf einem Tagesgeldkonto getätigte Einlage gilt als mündelsicher. Das heißt, dass diese guthaben einer sogenannten Einlagensicherung unterliegen. Diese Einlagensicherung ist im § 1807 des BGB hinterlegt. Die EU hat hier feste Beträge hinsichtlich der Einlagensicherungsgrenzen vorgegeben.
So müssen 90% der Einlagensumme, dabei allerdings maximal 20.000 Euro gesichert sein. Diese Einlagensicherung kann von einzelnen Ländern übertroffen werden. Tatsache ist, das gerade ausländische Banken, die besonders hohe Zinserträge gewährleisten, sich im Gegenzug sehr an der gesetzlich vorgegebenen Einlagensicherung orientieren, die als einheitliche europäische Mindestvorgabe gelten. So kann es im schlimmsten Falle passieren, dass ein Kontoinhaber 30.000 Euro auf seinem Tagesgeldkonto angelegt hat. Eine Bankenpleite, die eine Einlagensicherung als Folge hat, bringt dann nach gesetzlichen Vorgaben eine Sicherung von 90% der Anlage, in diesem Falle also 27.000 Euro. Die Maximalsicherung von 20.000 Euro bringt dem Anleger aber unter dem Strich einen Verlust von 10.000 Euro. So können auch sehr gute Zinserträge im Verlustfalle schnell aufgezehrt werden. So erklärt sich, dass Fachleute den europäischen Mindestschutz von anlagen in Tagesgeldkonten als nicht zufriedenstellend bewerten.
Bei Anlagen in Deutschland hat der Kontoinhaber, trotz oftmals geringerer Zinserträge als bei ausländischen Anlagen, den weiteren Vorteil, dass hier ein sogenannter freiwilliger Einlagensicherungsfonds besteht, dem sich die meisten in Deutschland ansässigen Banken freiwillig angeschlossen haben. Daraus ergibt sich, dass die Guthaben der meisten Tagesgeldkonten in Deutschland bis zu einer Höhe von 30% des haftenden Eigenkapitels der einzelnen Banken, die jeweils zum Jahresabschluss zu veröffentlichen sind, voll gesichert sind. Anleger können hierdurch faktisch eine hundertprozentige Sicherung ihrer Anlagen erwarten. So kann der Kunde auch bei Tagesgeldanlagen bei kleineren Banken volle Einlagensicherung erwarten. Die jeweils aktuelle Sicherungsgrenze von Mitgliedsbanken kann der Anleger beim Bundesverband deutscher Banken anfordern, um sein Tagesgeldkonto dann gezielt platzieren zu können.