Jeder Kreditantragsteller, der bei den deutschen Banken und Kreditinstituten einen Kredit beantragt, muss davon ausgehen, dass die Bank die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Antragstellers prüft. Nur wenn diese Bonitätsprüfung positiv ausfällt, wird die Bank bereit sein, den beantragten Kredit zu gewähren. Dazu bedienen sich die Banken der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Dieses Unternehmen speichert alle Daten der Verbraucher, die im Zusammenhang mit der Bezahlung von Krediten und Ähnlichem stehen. Zu jedem Kunden, der einen Kredit aufgenommen, ein Girokonto eröffnet, eine Kreditkarte beantragt, einen Handyvertrag abgeschlossen hat oder einen Leasingvertrag eingegangen ist, werden die personenbezogenen Daten gespeichert. Läuft ein Kredit sauber durch, führt das Konto ordentlich geführt, die Kreditkarte vertragsgemäß genutzt, dann gibt es über diesen Kunden keine negativen Informationen.
Anders ist es, wenn Verträge nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, Kredite gekündigt werden müssen, die Kreditkarte missbraucht wird oder Handyrechnungen nicht bezahlt werden. Die Informationen darüber geben die betreffenden Unternehmen an die Schufa weiter, die diese dann zu den Kunden vermerkt. Daraus resultieren dann negative Eintragungen, die nachfolgende Banken nutzen können, um auf das wahrscheinliche Zahlungsverhalten des Kunden zu schließen. Kreditantragsteller mit negativen Auskünften in der Schufa bekommen dann im Allgemeinen ohne zusätzliche Sicherheiten keinen weiteren Kredit. Die negativen Eintragungen bleiben selbst dann über eine Frist von drei Jahren in der Schufa stehen, wenn die Sache erledigt wurde. Doch die Einholung der Schufa ist nicht das einzige Mittel zur Prüfung der Kreditwürdigkeit.
Zusätzlich muss der Kreditantragsteller Angaben zu seinen Einkünften und zu seinen Ausgaben machen, in deren Verbindung auch der Familienstand und die Anzahl der Kinder relevant sind. Die Bank macht dann eine so genannte Haushaltsrechnung und nur, wenn die Einnahmen deutlich höher sind, als die monatlichen Ausgaben, wird die Bank den Kredit bewilligen. Dabei werden einem Kreditantragsteller, der eine Ehefrau und drei Kinder zu versorgen hat, auch alle damit verbundenen Kosten angerechnet. Bei Ehepartnern ist es aus diesem Grund meist besser, wenn Beide gemeinsam den Kredit beantragen, sodass die Bank einen kompletten Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse bekommt. Dabei macht es einen Unterschied, ob die Ehefrau Hausfrau ist und sich der Kindererziehung widmet oder ob sie berufstätig ist und mit eigenem Einkommen zum Unterhalt der Familie beiträgt.
Nicht alle Einkünfte, die ein Kreditantragsteller erhält, werden von der Bank auch als anrechenbares Einkommen gewertet. Leistungen aus Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II finden keine Berücksichtigung, da diese Einkommen nicht pfändbar sind. Ähnlich verhält es sich auch mit Einkommen, die unter der Pfändungsfreigrenze liegen, auch in diesen Fällen wird die Bank zusätzliche Sicherheiten fordern. Denn für den Fall, dass ein Kreditgeschäft notleidend wird, kann die Bank nur auf das pfändbare Einkommen zurückgreifen. Nur Kreditantragsteller, die dieses Prozedere der Bank bestehen, deren Bonität als positiv bewertet wird, bekommen einen Kredit. Doch auch dann werden Unterschiede gemacht, bei höherem Risiko für die Bank, verlangt diese einen höheren Zinssatz.