Die Steuerklasse nach Hochzeit

Die Steuerklasse nach Hochzeit

Heiraten ist zwar ein Akt zweier sich liebenden Menschen, doch längst spielt die Liebe nicht die einzige Rolle bei der Entscheidung für eine Hochzeit. Heute entscheiden sich viele Paare auf Grund von finanziellen Vorteilen vor den Traualtar zu treten. Denn ein Trauschein kann sich steuerlich oft positiv auswirken. Vor allem bei Paaren, bei denen nur ein Partner das Geld verdient oder bei denen einer sehr gut verdient, können von den Möglichkeiten der Steuerersparnis profitieren. Nach der Hochzeit können die Verheirateten sofort ihre Steuerklassen ändern. Statt der vorherigen Steuerklasse 1 ist nun die Kombination der Steuerklassen 4 und 4 oder 3 und 5 möglich. Denn das Einkommen von verheirateten Personen wird zusammen gerechnet, und auf das gemeinsame Einkommen wird die Splittingtabelle angewendet, statt der bisherigen Grundtabelle bei Unverheirateten.

Der Splittingtarif weist die Steuer auf, die auf die entsprechene Einkommenshöhe des Paares anfällt. Gerade bei Paaren, bei denen nur ein Partner voll verdient, wird die Steuerbelastung insgesamt sinken. Der Splittingtarif wird dabei bereits für das Jahr der Eheschließung angewendet, auf Wunsch kann allerdings auch nach der Hochzeit eine getrennte Veranlagung gewählt werden, bei der für beide weiterhin der Grundtarif gilt. So können Paare, die erst im Dezember heiraten, bereits für das gesamte Jahr die geringere Steuerbelastung nutzen. Daher sind jährlich im Dezember sicherlich wohl auch die meisten Eheschließungen zu verzeichnen.

Die Lohnsteuerklasse nach Hochzeit, also die Kombination der Steuerklassen 4 und 4 sollte dabei von Paaren gewählt werden, die beide in etwa dasselbe verdienen. Die Steuerklasse 4 entspricht der Steuerbelastung der Steuerklasse 1 und bewirkt daher keine Änderung des Nettolohnes bzw. -gehalts. Sollten sich die Einkommensverhältnisse der Partner allerdings unterscheiden, ist es sinnvoller, die Steuerklasse 3 und 5 zu kombinieren. Da die Steuerklasse 3 den geringeren Steuerabzug bewirkt, sollte der besser oder allein verdienende Partner diese in Anspruch nehmen.

Der geringer verdienende muss in dem Fall dagegen die Steuerklasse 5 nehmen und daher einen deutlich höheren Steuerabzug in Kauf nehmen als bei der Klasse 1. Das monatliche Nettogesamteinkommen der Partner wird bei dieser Konstellation allerdings höher ausfallen als vor der Hochzeit. Sollten die Gehaltsunterschiede der Partner sehr hoch sein, kann es in diesem Fall jedoch zu Steuernachzahlungen kommen, wenn die Einkommensteuererklärung fällig ist. Denn der wesentlich niedrigeren Steuerabzug bei Steuerklasse 3 kann dazu führen, dass im Laufe des Jahres zu wenig Lohnsteuern auf das Gesamteinkommen abgeführt wurde. Die Abgabe der Einkommensteuererklärung wird spätestens dann zur Pflicht, wenn ein Partner sich für die Steuerklasse 3 entscheidet.

Die Steuerklassenkombination der Eheleute kann jährlich verändert werden, Änderungen müssen bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Gegenfalls zu viel gezahlte Steuern sind aber dadurch nicht verloren, denn das Finanzamt muss diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück erstatten. Hierbei und bei der Wahl der Steuerklassen kann im Zweifelsfalle ein Steuerberatung Klärung verschaffen.

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