Die Tücken der Schufa-Auskunft

Die Tücken der Schufa-Auskunft

Sicherlich hat jeder Verbraucher mindestens einmal bereits in der Praxis „Bekanntschaft“ mit der Schufa gemacht, wenn auch eher seltener in direkter Art und Weise. Bereits bei der Eröffnung des ersten Girokontos wird von der kontoführenden Bank eine Schufa-Auskunft angefordert um zu überprüfen, wie sich die Bonität des Kunden darstellt und ob negative Merkmale eventuell gegen die Kontoeröffnung bzw. gegen die Einräumung eines Dispokredites sprechen. Auch Versicherungen, Mobilfunkunternehmen und weitere Unternehmen, mit denen man längerfristige Verträge abschließen möchte, bedienen sich mittlerweile der Schufa als Informationsquelle. Die Schufa bietet mit ihren Millionen von gespeicherten Daten nahezu aller Bundesbürger dem potentiellen Kreditgeber bzw. Vertragsanbieter zwar den Vorteil, dass dieser Informationen über den Kunden erhält, die auf dessen Kreditwürdigkeit einen Rückschluss zulassen, aber für den „Betroffenen“ kann die Speicherung von Daten in der Schufa auch Nachteile haben.

Was sind also die Tücken der Schufa-Auskunft bzw. der Schufa im Allgemeinen? Eine „Tücke“ der Schufa-Daten besteht zum Beispiel darin, dass nachweislich nicht wenige gespeicherte Daten entweder völlig falsch oder aber veraltet und somit nicht mehr aktuell sind. Was zunächst erst einmal nicht weiter dramatisch klingt, kann jedoch für den Verbraucher, über den diese falschen Daten gespeichert sind, sehr negative Konsequenzen haben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn über einen Verbraucher ein Mahnbescheid als Negativmerkmal in der Schufa gespeichert ist, dieser aber nie vorhanden war.

Ruft sich allerdings eine Bank oder ein anderes Unternehmen nun diese Daten im Rahmen einer Schufa-Anfrage und Schufa-Auskunft ab, so ist es relativ wahrscheinlich, dass der Verbraucher keinen Dispokredit erhält, mitunter nicht einmal ein Girokonto eröffnen darf, einen anderen Kredit ohnehin nicht bekommt, und auch andere etwaige Vertragspartner wie Versicherungsgesellschaften oder Telekommunikationsunternehmen den Vertragsabschluss nicht durchführen möchten. Eine weitere große „Tücke“ ist dann daraus folgend oftmals, dass der „abgewiesene“ Kunde nicht einmal eine Information darüber erhält, warum der Abschluss des Vertrages abgelehnt wurde. Seit April 2010 hat zwar jeder Verbraucher das Recht, einmal im Jahr kostenlos eine Eigenauskunft anzufordern, aber auch hier finden sich oftmals keine näheren Angaben zu den gespeicherten Daten.

Das kann zum Beispiel bedeuten, dass man zwar einen angeblich unerledigten Kredit als Negativmerkmal in der Schufa gespeichert hat, man aber nicht einmal die Information erhält, wer diesen Eintrag veranlasst hat. Und somit hat man es auch sehr schwer herauszufinden, an wen man sich zur Korrektur des Eintrages wenden muss, denn die Schufa selbst darf nur auf „Anfrage“ des Verbrauchers hin einen Eintrag nicht löschen. In der Praxis gab es durchaus bereits Fälle, in denen ein falscher Eintrag aufgrund mangelnder „Gegenbeweise“ für die Inkorrektheit über Jahre nicht gelöscht wurde und der Betroffene keine Kredite oder verschiedene Dienstleistungen nutzen konnte.

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