Ein Konto ist heute die Grundlage des Alltags, denn die meisten Zahlungen, von der Gehaltsbuchung über die Bezahlung der Miete und des Stroms, werden heute ohne Bargeld abgewickelt. Selbst Bezahlungen im Supermarkt kann man heute per Karte erledigen. Das Girokonto ist daher für die meisten Banken der erste Einstieg in die Geschäftsbeziehung. Daher werden schon jungen Menschen derartige Konten angeboten, um sie langfristig ans Haus zu binden. Die Voraussetzungen, die für ein Girokonto gelten, sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich. In jedem Fall muss der Antragsteller aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, also geschäftsfähig sein. Für Minderjährige, die ein Konto eröffnen wollen, treten gegenüber der Bank die Eltern als gesetzlicher Vertreter auf. Sie müssen daher beide bei der Kontoeröffnung anwesend sein.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Vorlage der Ausweisdokumente. Dies ist notwendig, weil die Abgabenordnung die Kontenwahrheit sowie die Kontenklarheit vorschreibt. Die Banken müssen daher jeden Kunden, der ein Konto eröffnen möchte, anhand des Personalausweises oder des Reisepasses legitimieren. Liegen diese Dokumente nicht vor, kann auch die Kontoeröffnung nicht erfolgen. Bei Vorlage des Reisepasses kann unter Umständen, zum Beispiel bei Ausländern, eine Meldebescheinigung notwendig sein, um den Wohnsitz ordnungsgemäß dokumentieren zu können. Kinder weisen sich durch Vorlage des Kinderausweises oder der Geburtsurkunde aus. Da Direktbanken die Kunden nicht persönlich kennen und daher auch nicht persönlich legitimieren können, wird hier das Post-Ident-Verfahren genutzt.
Hierbei geht der Antragsteller zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen zu einer Post-Filiale. Der dortige Mitarbeiter prüft und dokumentiert den Ausweis und leitet alles dann an die Direktbank weiter. Bei jeder Kontoeröffnung werden heute zudem die Daten der Schufa abgefragt. Hierzu ist die Unterschrift der Schufa-Klausel notwendig. Diese ist in der Regel im Kontoeröffnungsantrag integriert, in einigen Fällen muss sie auch separat akzeptiert werden. Selbst wenn hier jedoch negative Merkmale enthalten sind, wird die Kontoeröffnung in der Regel nicht abgelehnt, denn die Banken haben sich verpflichtet, auch für diese Personen ein Konto für Jedermann einzurichten. Einziger Unterschied ist die Kontoführung auf Guthabenbasis sowie die Ausgabe einer Service-Karte.
Eine weitere Voraussetzung für eine Kontoeröffnung ist, dass der Antragsteller für seine Zwecke, und nicht im Namen eines Dritten handelt. Sollte dies der Fall sein, sind der Name sowie die Anschrift dieser Person mitzuteilen. Diese Angaben müssen nach dem Geldwäschegesetz gemacht werden und sollen Straftaten verhindern. Neben diesen Grundvoraussetzungen der Kontoeröffnung haben einige Institute noch besondere Voraussetzungen. So ist es bei einigen Banken nur Privatkunden möglich, ein Konto zu eröffnen, bei anderen Banken hingegen muss auf dem Girokonto ein gewisser Geldbetrag eingehen, um dieses nutzen zu können. Die jeweiligen Bedingungen der Banken findet man auf deren Internetseiten bzw. kann in der Filiale danach fragen.