Die Zinsabschlagssteuer wird ab 2009 von der Abgeltungssteuer abgelöst

Die Zinsabschlagssteuer wird ab 2009 von der Abgeltungssteuer abgelöst

Mit der Abgeltungssteuer wird die Besteuerung von Kapitalerträgen neu reguliert. Ab 2009 müssen dann alle Anleger einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent auf erzielte Veräußerungsgewinne oder Kapitaleinkünfte zahlen. Egal ob es sich um große oder kleine Vermögen, kurzfristige Anlage oder Altersvorsorge handelt - die Abgeltungssteuer gilt für alle Investoren gleichermaßen. Zählt man zu den 25 Prozent Abgeltungssteuer noch den Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls fällige Kirchensteuer hinzu, ergibt sich ein Gesamtabzug von rund 28 Prozent. Obwohl mit der Abgeltungssteuer nun ein einheitlicher Steuersatz auf alle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) erhoben wird, trifft die Steuer die einzelnen Anleger und Anlageformen sehr unterschiedlich. Während Aktien sich nun unattraktiver darstellen, können Besitzer von festverzinslichen Wertpapieren profitieren. Speziell wenn ihr persönlicher Steuersatz höher liegt, bedeutet die neue Obergrenze von 25 Prozent einen unmittelbaren Vorteil.

Da die Abgeltungssteuer eine Quellensteuer ist, wird sie direkt von der Sparkasse, Bank oder Fondsgesellschaft an das Finanzamt abgeführt. Der einzelne Anleger muss also bei seiner Steuererklärung die Kapitalerträge nicht mehr gesondert anführen. Für gut Verdienende ist dies eine Erleichterung, insbesondere da die Kapitaleinkünfte nach der neuen Regelung auch nicht mehr bei der Berechnung der Einkommensteuer ins Gewicht fallen. Auch wer bisher Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Anleihen oder Garantiezertifikaten mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern musste, hat künftig nur noch 25 Prozent zu zahlen. Für Anleger mit hohem Einkommen verbessert die Abgeltungssteuer also effektiv den Gewinn.

Im Nachteil sind dagegen Kleinanleger, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Sie zahlen ebenso wie alle anderen pauschal ein Viertel ihrer Erträge als Abgeltungssteuer. Allerdings können sie sich das zuviel einbehaltene Geld nachträglich zurückholen. Möglichkeit dazu bietet die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommensteuerklärung. Eine wichtige Änderung ist, dass mit der Abgeltungssteuer auch die Spekulationsfrist für Kursgewinne entfällt. Auf private Investoren kommen dadurch ab 2009 zum Teil erhebliche Mehrbelastungen zu. Bisher konnten sie sämtliche Erträge aus Fonds, Aktien und den allermeisten Zertifikaten nach zwölf Monaten steuerfrei kassieren. Das ist nun nicht mehr möglich.

Allerdings gilt die neue Regelung nur für Wertpapiere, die ab 1. Januar 2009 angeschafft werden. Schon länger im Depot befindliche Produkte sind davon ausgenommen. Anleger, die ihr Aktiendepot regelmäßig umschichten, gehören deshalb eindeutig zu den Verlierern. Bereits vor der Einführung der Abgeltungssteuer ist es für den privaten Anleger sinnvoll, seine Strategien zu überdenken, damit der Spareifer nicht in Frustration endet. Eine Umstrukturierung kann erhebliche Wirkung haben. Insbesondere wenn die Investitionen Teil der Altersvorsorge darstellen, lohnt es, auch Alternativen wie Lebensversicherungen oder Immobilien neu zu bewerten. Vorteilhaft und von zahlreichen Experten empfohlen sind ebenfalls langfristige Investitionen in Dachfonds oder Zinsanlagen.

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