Disagio als Bearbeitungsgebühr bei Kreditaufnahme einplanen

Disagio als Bearbeitungsgebühr bei Kreditaufnahme einplanen

Wer sich für die Aufnahme eines Darlehens entscheidet, der entscheidet sich damit gleichzeitig dafür, bestimmte Kosten zu tragen. Der wesentliche Kostenfaktor ist bei jedem aufgenommenen Kredit natürlich der Zinssatz, der für das erhaltene Kapital an den Kreditgeber zu zahlen ist. Je nach Anbieter und Kreditart kann sich der Zinssatz zwischen günstigen zwei und ziemlich teuren 15 Prozent bewegen. Wer zum Beispiel einen Ratenkredit zu einem durchschnittlichen Zinssatz von acht Prozent aufnimmt, der zahlt jedes Jahr für eine Kreditsumme von beispielsweise 10.000 Euro Zinsen in Höhe von 800 Euro. Die Zinsen sind zudem nicht der einzige Kostenfaktor, der bei der Aufnahme eines Kredites zu beachten ist. Denn mitunter berechnet die Bank auch noch Bearbeitungsgebühren oder veranschlagt stattdessen ein Disagio, da viele Gerichte in der Vergangenheit entschieden haben, dass keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren berechnet werden dürfen.

Doch was genau ist ein Disagio eigentlich und wieso stellt es für den Kunden einen Kostenfaktor dar, der bei der Kreditaufnahme eingeplant werden sollte, falls die Bank ein Disagio berechnet? Vereinfacht gesagt handelt es sich beim Disagio um einen Abschlag, der grundsätzlich sowohl bei einem Wertpapier als auch bei einem Darlehen vorgenommen werden kann. Während das Disagio im Wertpapierbereich für den Kunden positiv ist, da er weniger als den Nominalwert der Anleihe einzahlen muss, stellt das Disagio im Kreditbereich für den Kunden zusätzliche Kosten dar. Der Abschlag wird in diesem Fall nämlich von der zu vergebenden Kreditsumme vorgenommen. Dies bedeutet, dass der Kunde zum Beispiel ein Darlehen über nominal 10.000 Euro erhält, jedoch nur beispielsweise 9.500 Euro ausgezahlt werden.

In diesem Fall hätte die Bank demnach ein Disagio von fünf Prozent berechnet, denn der Kreditnehmer erhält 500 Euro weniger, als er eigentlich als Darlehenssumme beantragt hat. Da der Kunde jedoch - auch wenn ihm nur 9.500 Euro ausgezahlt werden, trotzdem die vollen 10.000 Euro tilgen muss, stellt das Disagio einen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Würde man den Abschlag von 500 Euro auf eine Laufzeit von zwei Jahren umrechnen, so hätte der Kunde quasi einen zusätzlichen jährlichen Zinssatz von 2,5 Prozent gezahlt. Sollte eine Bank also neben dem Kreditzins auch noch ein Disagio berechnen, muss dieses beim Vergleich mit anderen Angeboten stets als zusätzlicher Kostenfaktor berücksichtigt werden.

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