Durch ausschöpfen des Freibetrag Zinsen steuerfrei vereinnahmen

Durch ausschöpfen des Freibetrag Zinsen steuerfrei vereinnahmen

Zinsen sind steuerpflichtig. Das steht groß auf jedem Bankbeleg. Aber durch Ausschöpfen des Sparerfreibetrages kann man einen Teil der Zinsen steuerfrei vereinnahmen. Der Sparerfreibetrag wurde in den letzten Jahren immer weiter gesenkt. Aktuell stehen jedem Bürger pro Jahr 801,00 Euro Zinseinnahmen zu, die er nicht zu versteuern braucht. Allerdings muss er darauf achten, dass er von dieser Regelung auch von Anfang an profitiert. Dazu ist es nötig, zu überprüfen, ob man seiner Bank oder eventuell auch mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilt hat. Ist man nur bei einer einzigen Bank Kunde und hat auch keine Zinsen beispielsweise bei einer Fondsgesellschaft zu erwarten, kann man den vollen Freibetrag bei dieser Bank angeben. Unterhält man aber bei verschiedenen Banken Konten, dürfen die unterschiedlichen Freibeträge zusammen addiert den Wert von EUR 801,00 nicht überschreiten.

Man sollte jedes Jahr prüfen, ob die erteilten Freistellungsaufträge noch aktuell sind. Hat man zum Beispiel ein Konto aufgelöst, so sollte man die Freistellungen, die man dafür erteilt hatte, auf eine andere Bank übertragen, bei der man noch Konten unterhält. Auch wenn die Zinserträge sich wesentlich ändern, kann sich eine Überprüfung lohnen. Man sollte auf keinem Fall versäumen, den Sparerfreibetrag voll auszuschöpfen. Man hat zwar die Möglichkeit, am Ende des Jahres bei der Einkommenssteuererklärung die eventuell zu viel gezahlten Kapitalertragssteuern vom Finanzamt zurück zu verlangen, aber das bedeutet, dass man dem Finanzamt praktisch einen kostenlosen Kredit gewährt. Die Bearbeitung der Steuererklärungen nimmt Wochen und Monate in Anspruch, während der das zu viel gezahlte Geld dem Anleger nicht zur Verfügung steht.

Auch kann er ja auch erst am Jahresende überhaupt mit der Steuererklärung beginnen. So stellt er dem Finanzamt im ungünstigsten Fall sein Geld über ein Jahr zinsfrei zur Verfügung. Das sollte man vermeiden. Man kann die steuerfreien Zinserträge inzwischen selber wieder zinswirksam anlegen und wirtschaftet so in seine eigene Tasche, und nicht in die des Staates. Wer so wenig Geld verdient, dass er mit der Steuererklärung alle vorab gezahlten Kapitalertragssteuern zurück erhält, sollte sich zu Beginn jeden neuen Jahres bei seinem Finanzamt eine Bescheinigung geben lassen, dass dieses den Banken erlaubt, auf die Erhebung der Kapitalertragssteuern zu verzichten. Die Personen, die üblicherweise mit allen Einkünften und Erträgen unterhalb des Existenzminimums liegen, sollen durch diese Regelung entlastet werden.

Sie können auch Zinsen oberhalb der Grenze von EUR 801,00 steuerfrei erhalten, da sie dieses Geld dringend zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes benötigen. Bei Eheleuten hat jeder der Partner einen Sparerfreibetrag von 801,00. Hier ist es also möglich, gemeinsam noch mehr Zinsen steuerfrei zu vereinnahmen. Übrigens hat auch jedes der eigenen Kinder diesen Freibetrag. Je mehr Kinder eine Familie hat, desto mehr Kapitalertragssteuern kann sie dadurch sparen. Die Eltern brauchen bloß ihr Vermögen gleichmäßig auf die Kinder zu verteilen, um die steuerfreien Zinseinnahmen zu vervielfachen. Es lohnt sich also, die Sparerfreibeträge voll auszunutzen.

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