Durch ein Offshore Konto sofort unter Verdacht der Steuerhinterziehung

Durch ein Offshore Konto sofort unter Verdacht der Steuerhinterziehung

Unter dem Begriff des Offshore Kontos versteht man im gegenwärtigen Wirtschaftsleben ein Konto in einem sogenannte Offshore Finanzplatz. Dies sind Standorte zumeist kleine Inseln und ehemalige britische Kolonien, die sich durch keine oder eine nur sehr geringe Besteuerung, ein starkes Bankengeheimnis und eine liberale Finanzmarktaufsicht bestimmen. Folglich werden derartige Offshore Finanzplätze meist auch als Steueroasen bezeichnet. Diese Offshore Finanzplätze haben sich durch diese Vorteile zu bedeutenden Wirtschaftsfaktoren entwickelt. Im internationalen Steuerrecht haben sie aber insbesondere im Bereich der Steuerhinterziehung Bedeutung. So wird die niedrige Besteuerung der Offshore Finanzplätze in Zusammenhang mit deren strengem Bankgeheimnis oftmals genutzt um die deutsche inländische Besteuerung zu umgehen.

Dafür wird Kapital auf einem ausländischen Konto oder in einem Fonds angelegt. Auf die Gewinne aus dieser Kapitalanlage wird zwar die ausländische Steuer gezahlt - was aufgrund der niedrigen Steuersätze unproblematisch ist - das deutsche Finanzamt erfährt aufgrund des starken Bankgeheimnisses jedoch nichts von der Existenz der Einkünfte, auf die es wegen dem, im internationalen Steuerrecht geltenden, Welteinkommensprinzip grundsätzlichen Zugriff hat. Der deutsche Steuerpflichtige umgeht durch die ausländische Kapitalanlage mithin die deutsche Besteuerung, ein Tatbestand der allgemein unter den rechtlichen Begriff der Steuerhinterziehung subsumiert wird. Ebenfalls verwirklicht ist dieser Tatbestand durch eine weitere wirtschaftliche Praxis, die mit der internationalen Verknüpfung der Finanzmärkte an Bedeutung gewinnt.

Hier eröffnet ein deutscher Steuerpflichtiger ein Offshore Konto, auf welchem er Zahlungen von ausländischen Kunden empfängt. Aufgrund des Bankgeheimnis des Offshore Standortes wird der deutsche Fiskus im Regelfall erneut nichts von der Existenz des Geldes erfahren. In diesem Fall werden ebenfalls Steuern hinterzogen, da das deutsche Finanzamt auch hier wieder aufgrund des Welteinkommensprinzip Anspruch auf eine Besteuerung des Geldes hätte. Entsprechend unbeliebt sind Inhaber von Offshore Konten bei den inländischen Finanzämtern. Erfahren diese von der Existenz eines Offshore Kontos, wird der Kontoinhaber nicht selten sofort unter den Verdacht der Steuerhinterziehung gestellt. Gerechtfertigt wird diese Verdächtigung durch eine einfache Überlegung des deutschen Fiskus, nach der Offshore Konto in den deutlich überwiegenden Fällen vor allem der Steuerhinterziehung dient.

Die Folgen eines solchen Generalverdachtes können gravierend sein und sollten daher in keinem Fall auf die leichte Schulter genommen werden. So können etwa, insbesondere bei beteiligten Unternehmen oder selbstständigen Steuerpflichtigen, Außenprüfungen zur Überprüfung und Durchsicht der Bilanzen und Unterlagen angeordnet werden. Hierzu findet eine Prüfung sämtlicher Unterlagen in den Räumen des Unternehmens durch einen Außenprüfer statt. Darüber hinaus treffen den Steuerpflichtigen aber auch gewisse Mitwirkungspflichten. Unter bestimmten Umständen muss er dem Finanzamt also umfassende Auskunft über das Offshore Konto inklusive der einzelnen Buchungen erteilen. Verletzt er diese Mitwirkungspflicht, kann das Finanzamt verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel kann es eine Summe schätzen, die der Steuerpflichtige zu zahlen hat. Als Grundlage dieser Schätzung werden die vermuteten steuerliche relevanten Beträge und Buchungen auf dem Offshore Konto zu Grunde gelegt.

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