Durch eine Lohnsteuererklärung Geld vom Finanzamt zurückbekommen

Durch eine Lohnsteuererklärung Geld vom Finanzamt zurückbekommen

Die Lohnsteuererklärung ist für viele Arbeitnehmer eine unangenehme Pflicht, der sie jährlich nachkommen, ohne allerdings ihren Vorteil darin zu sehen. Tatsache ist, dass der Staat durch zahlreiche nicht eingereichte Steuererklärungen einen großen finanziellen Vorteil erzielt, denn ein Großteil der Arbeitnehmer hat - wenn auch oftmals nur in geringem Umfang - Steuerrückzahlrungen zu erwarten, die allerdings durch eine Lohnsteuererklärung belegt werden müssen. So können beispielsweise Alleinerziehende, die auch ohne Partner mit ihrem Kind oder gar mehreren Kindern in einem Haushalt leben, schon Freibeträge aufgrund ihres Status geltend machen. Teilweise können auch Betreuungskosten oder aber finanzielle Verpflichtungen, die sich aus der Beschäftigung einer Tagesmutter ergeben, geltend gemacht werden.

Arbeitnehmer, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum an anderen als den im Vertrag vereinbarten Arbeitsstätten eingesetzt werden, können diese Einsätze auch geltend machen, was sich dann möglicherweise nicht nur in Form der höheren Kilometerpauschale als Vorteil erweist. Allerdings müssen diese Einsätze an anderen Arbeitsplätzen dokumentiert werden. Wer als Arbeitnehmer in dieser Situation ist, sollte ein Protokoll über die Einsätze an anderen als den festgelegten Arbeitsstätten fertigen und diese auch regelmäßig vom Vorgesetzten abzeichnen lassen. Nur so lässt sich dieser Mehraufwand auch im folgenden Jahr rückwirkend steuersenkend geltend machen. Auch weite Arbeitswege können sich als steuersenkende Einflüsse erweisen. Wer über den pauschal als akzeptabel eingestuften Kilometerbereich hinaus Wege zum und vom Arbeitsplatz akzeptieren muss, kann durch die Steuererklärung hier rückwirkend einige Euro zurückerhalten.

Allerdings sollte hier berücksichtigt werden, dass vom Chef möglicherweise gezahlte finanzielle Leistungen in Abzug gebracht werden müssen. Eine Bezahlung der Mehrkosten durch den Vorgesetzten durch lange Wege und gleichzeitige Geltendmachung dieser Wege über die Steuererklärung ist natürlich nicht möglich. Wer sich bewirbt, der weiß, dass eine Bewerbung oftmals nicht ausreicht, um an einen gewünschten neuen Arbeitsplatz zu gelangen. So ist es nicht unüblich, dass Personen, die nach einem anderen Arbeitsplatz Ausschau halten, oftmals Bewerbungen in hoher Anzahl versenden müssen, bis es dann mit dem neuen Arbeitsplatz Erfolg hat. Das kostet viel Geld. Nicht nur Portokosten fallen hier an, sondern auch Kosten, die sich aus Fotos für Bewerbungen, Versandmappen und Posttaschen ergeben. Diese Kosten können unter bestimmten Umständen auch steuerlich geltend gemacht werden und als besondere Belastungen ausgewiesen somit eine Steuererleichterung mit sich bringen.

Auch ein Umzug im Rahmen des alten Arbeitsplatzes oder aber eines neuen Beschäftigungsverhältnisses kann, je nach Sachlage, zu einer Steuererleichterung führen, da es sich auch hier um Ausgaben handelt, die eine besondere Belastung des eigenen Budgets mit sich bringen. Die Situation sollte aber geprüft werden, denn nicht jeder Umzug bringt automatisch steuerliche Vergünstigungen mit sich, die sich dann aus den entsprechenden Umzugskosten ergeben. Wer die Steuererklärung allein macht, sollte sich besonders bei den höheren und außergewöhnlichen Belastungen besonders gut informieren, da diese häufig vergessen werden, allerdings große steuerliche Erleichterungen mit sich bringen können. Ansonsten hilft immer der Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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