Durch einen Lohnsteuerausgleich Geld vom Finanzamt zurückbekommen

Durch einen Lohnsteuerausgleich Geld vom Finanzamt zurückbekommen

Im Durchschnitt werden bei einem Lohnsteuerjahresausgleich 1000 Euro vom Finanzamt zurückerstattet und die sind dazu noch völlig frei von weiteren Abgaben. Allein deshalb lohnt sich das Einreichen einer Lohnsteuererklärung für weit mehr Arbeitnehmer als für diejenigen, die ohnehin Eine abgeben müssen. Dafür müssen die Unterlagen dem Finanzamt spätestens bis zum 31.05. eines Jahres vorgelegt werden, diese Frist verlängert sich für Erklärungen, die von einem Steuerberater angefertigt sind bis zum 30.09., während freiwillig gemachte Steuererklärungen sogar erst zum Jahresende abgegeben werden müssen. Die Finanzämter müssen eine solche Steuererklärung aber auch noch später akzeptieren. Ziel des Lohnsteuerjahresausgleichs ist es, das gesamte in einem Jahr erzielte Einkommen oder den Gewinn aus anderen Beschäftigungen zu einer Summe zusammenzuzählen.

Anschließend wird dieser Betrag gleichmäßig auf 12 Monate verteilt und die Höhe der Besteuerung festgelegt. Zu dem Personenkreis für den eine Lohnsteuererklärung zwingend vorgeschrieben ist, gehören alle Arbeitnehmer, die zusätzlich zu ihrem Gehalt aus weiteren Quellen Einkommen beziehen. Dazu gehören beispielsweise Immobilienbesitzer, Kapitalanleger oder Empfänger von staatlichen Förderleistungen. Daneben gibt es einige Arbeitnehmer die aufgrund verschiedener Umstände, wie der getrennten Veranlagung vom Ehegatten oder bei Berücksichtigung von Verlusten und negativen Einkünften, auf Wunsch einen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen lassen. Aber auch das fakultative Einreichen kann sich bezahlt machen, wenn Arbeitnehmer einige Kriterien erfüllen. So lohnt sich der Lohnsteuerausgleich immer dann, wenn Arbeitnehmer nicht ganzjährig ununterbrochen beschäftigt waren.

Dasselbe gilt bei schwankenden Bezügen innerhalb dieses Zeitraums und auch für diejenigen, deren Arbeitgeber nicht bereits einen Finanzausgleich durchgeführt hat. Wurde innerhalb des Jahres die Steuerklasse gewechselt oder sind nach der Geburt eines Kindes Veränderungen bei den Kinderfreibeträgen eingetreten, ist eine freiwillige Lohnsteuererklärung genauso wie nach einer Hochzeit empfehlenswert. Abfindungen und Entschädigungen, die rückwirkend für einen längeren Zeitraum angefallen sind, werden nur auf die anfallende Steuerlast angerechnet, sofern sich ein Arbeitnehmer gegenüber dem Finanzamt erklärt. Manchmal sind auf einer Lohnsteuerkarte keine Freibeträge für Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Sollen diese Kosten dennoch geltend gemacht werden, muss ebenfalls eine Steuererklärung gemacht werden.

Auf dieselbe Art und Weise finden Verluste aus anderen Bereichen oder den vorangegangenen Zeiträumen bei den Abgaben Berücksichtigung. Steuerliche Vergünstigungen auf selbst genutztes Wohneigentum oder Steuern auf Kapitalerträge können die finanziellen Belastungen ebenso senken. In allen diesen Fällen wirkt sich der Lohnsteuerausgleich zugunsten des Steuerzahlers aus und führt zu einer Rückzahlung durch das Finanzamt. Um freiwillig eine Lohnsteuererklärung abzugeben, sofern noch niemals vorher eine eingereicht wurde, ist lediglich ein Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Alle notwendigen Unterlagen können aber auch im Internet heruntergeladen werden. Erst nun hat der Steuerzahler die Möglichkeit, wirklich nur das Geld zu versteuern, dass er auch tatsächlich verdient hat.

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