Wer einen Immobilienkredit aufnehmen möchte, der wird von der Bank fast immer dazu aufgefordert werden, eine oder mehrere Sicherheiten zu stellen. Es gibt zwei Sicherheiten, die im Bereich der Immobilienfinanzierung fast immer verwendet werden, nämlich entweder die Hypothek oder die Grundschuld. Neben der klassischen Grundschuld gibt es auch noch eine spezielle Variante, nämlich die Eigentümergrundschuld. Wer sich mit beiden Begriffen nicht besonders gut auskennt, stellt sich vielleicht mitunter die Frage, was der Unterschied zwischen einer Eigentümergrundschuld und einer Hypothek bzw. generell zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek ist. Zunächst einmal gibt es verschiedene Gemeinsamkeiten, wenn es um den Vergleich zwischen der Grundschuld und der Hypothek geht. In beiden Fällen handelt es sich zum Beispiel um ein sogenanntes Grundpfandrecht, welches zur Sicherung eines Immobilienkredites genutzt wird.
Sowohl die Hypothek als auch die Grundschuld werden in der Regel ins Grundbuch eingetragen. Neben diesen Gemeinsamkeiten unterscheiden sich Grundschuld und Hypothek vor allen Dingen in einer Hinsicht, nämlich im Bezug auf die Nutzungsmöglichkeit. Die Hypothek ist nämlich streng an das Bestehen einer Forderung gebunden. Wird die Hypothek also zur Absicherung eines Immobilienkredites genutzt, so darf die Bank diese Hypothek nur so lange nutzen, bis der Kredit zurückgezahlt wurde. Diese Gebundenheit an die Forderung wird auch als streng akzessorisch bezeichnet. Bei der Grundschuld verhält es sich hingegen etwas anders, denn die Grundschuld kann auch ohne Forderung weiterhin existieren. Vom Grundsatz her könnte die Bank die Grundschuld also auch dann noch verwenden, wenn der Immobilienkredit schon längst getilgt wurde.
Darüber hinaus kann die Grundschuld grundsätzlich auch zur Absicherung anderer Forderungen gegen den Kunden dienen, zum Beispiel zur Absicherung eines vergebenen Ratenkredites. Genau diese Flexibilität als Kreditsicherheit ist auch der Grund, warum heute nahezu jede Bank die Grundschuld vorzieht, sodass es kaum noch Hypotheken als Kreditsicherheit gibt. Die Eigentümergrundschuld ist nun eine besondere Form der Grundschuld, denn hier ist nicht die Bank Gläubiger, sondern der Eigentümer selbst. Der Eigentümer hat also eine Grundschuld zu seinen Gunsten eintragen lassen, um sich den ersten Rang im Grundbuch zu sichern. Im Zuge einer Finanzierung wird diese Eigentümergrundschuld dann in der Regel an die kreditgebende Bank abgetreten, sodass es sich anschließen um eine „normale“ Grundschuld handelt.