Wenn man sich einen Urlaub leisten oder eine neue Küche kaufen möchte, das Geld auf dem Sparbuch dafür aber nicht ausreicht, muss man nicht gleich zu einer Bank gehen, und dort um einen Kredit bitten. Denn diese Verbraucherkredite sind in der Regel sehr teuer und für die relativ geringe Kreditsumme, die für einen Urlaub gebraucht wird, lohnt sich der Abschluss eines solchen Kredits in aller Regel nicht. Und wenn jemand ein geregeltes Einkommen hat, also als Arbeitnehmer in einem festen Beschäftigungsverhältnis steht, dann besteht für ihn unter Umständen die Möglichkeit, dass er einen sogenannten Arbeitgeberkredit bekommt. Wenngleich dieser Kredit auch nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, so sollten doch beide Seiten einige wesentliche Dinge beachten.
Der Kreditvertrag sollte auf alle Fälle schriftlich fixiert und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. In dem Vertrag sollten Kreditsumme, Laufzeit, Zinsen, Tilgung und eventuelle Sicherheiten festgeschrieben werden. An ein Kündigungsrecht seitens des Kreditgebers sollte auch nachgedacht werden, falls der Kreditnehmer mit der Zahlung seiner Raten in Rückstand gerät. Das sollte sich der Arbeitnehmer aber gut überlegen, können doch solche Dinge im Betrieb schnell die Runde machen und man wird als unzuverlässig abgestempelt. Arbeitgeberkredite werden in aller Regel von Unternehmen angeboten, die es sich leisten können, ihren Mitarbeitern ein Darlehen zu gewähren. Vielfach sind es Banken, Versicherungen oder der öffentliche Dienst, die ihren Arbeitnehmern ein Arbeitgeberdarlehen in Höhe von ein oder zwei Monatsgehältern anbieten.
Und wenn ein solcher Kredit gewährt wird, können beide Vertragsparteien davon profitieren. Der Arbeitnehmer erhält Geld zu einem Zinssatz, der um einiges unter dem bei den Banken herrschenden Zinssatz liegt. Der Arbeitgeber als Darlehensgeber erhält einen über dem Marktniveau liegenden Zinsertrag kombiniert mit einer Tilgungsrate. Arbeitgeberdarlehen sollten auf keinen Fall mehr abgeschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber nicht mehr einverstanden ist und er sich auf die Suche nach einem neuen "Brötchengeber" ist. Denn bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird der Rest des Kredits sofort in einer Summe fällig. Das gleiche gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Laufzeit kündigt.
Zu erwähnen sei auch noch die steuerliche Seite eines Arbeitgeberdarlehens. Der Zinsvorteil gilt als Arbeitslohn und wird dementsprechend steuerlich behandelt. Ob der Kredit als geldwerter Vorteil zu bewerten ist, hängt davon ab, welche Konditionen zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt worden sind. Ist im Darlehensvertrag über Zinsen keine Vereinbarung getroffen worden, so gilt der Arbeitgeberkredit als zinslos und muss zwingend versteuert werden. Der Arbeitgeber muss so die Differenz als Lohn auf der Steuerkarte des Arbeitnehmers eintragen und dafür Lohnsteuer ans Finanzamt abführen.