Ein Auto durch Leasing finanzieren - worauf sollte man achten?

Ein Auto durch Leasing finanzieren - worauf sollte man achten?

Wer den Kauf eines neuen Autos plant, wird sich im Vorfeld Gedanken über die Bezahlung machen müssen. Da heutzutage die wenigsten Kaufverträge für Kraftfahrzeuge durch Barzahlung getätigt werden, hat der Kunde die Wahl zwischen einer Autofinanzierung und einem Autoleasing. Während bei einer Autofinanzierung das Auto in das persönliche Eigentum des Käufers übergeht, ist das beim Leasing anders. Wer ein Auto least, mietet es im Grunde genommen nur für eine bestimmte Zeit. Das Fahrzeug geht nie in das Eigentum des Käufers über. Daher ist ein Leasingvertrag eher etwas für Selbständige oder Gewerbetreibende, denn diese Berufsgruppen können die Raten für das Auto steuermindernd geltend machen. Dennoch sollte jeder vor Abschluss eines Leasingvertrages folgendes beachten: So sollte der Leasingnehmer auf jeden Fall darauf achten, dass in den monatlich zu zahlenden Raten die Mehrwertsteuer und eventuelle Bank- und Finanzierungskosten enthalten sind.

Desweiteren müssen eventuell zu entrichtende Sonderzahlungen berücksichtigt werden. Meist wird eine Anzahlung vereinbart, die in Form der Inzahlungnahme des Altfahrzeuges geschieht. Auch ist wichtig zu wissen, wie hoch die Kosten für den Leasingnehmer sein werden, wenn er z.B. mehr Kilometer fährt als im Vertrag vereinbart sind oder welche Kosten auf ihn zukommen, wenn das Fahrzeug beschädigt wird. In diesem Zusammenhang sei dann auch auf zwei unterschiedliche Arten des Leasing hingewiesen: Eine Form ist das Kilometerleasing. Bei dieser Vertragsform orientieren sich die monatlich zu zahlenden Raten an der Kilometerfahrleistung während der Dauer des Vertrages. Sind am Ende sogenannte Mehrkilometer aufgelaufen, muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten.

Daher sollte der Kreditnehmer sich vor Abschluss des Leasingvertrages Gedanken über die während der Dauer des Vertrages zu fahrenden Kilometer machen. Manche Leasinggeber erstatten ihren Kunden auch einen Teil der Kosten, wenn die gefahrenen Kilometer nach Ablauf des Leasingvertrages geringer ausfallen als angenommen. Doch ist diese Gutschrift im Vergleich zur "Strafzahlung" deutlich geringer. Die meisten Leasinggeber vergüten Minderkilometer jedoch nicht. Die Alternative dazu ist das Restwertleasing. Dabei wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, welchen Wert das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit wahrscheinlich noch hat. Dieser ist jedoch schwer vorhersehbar, werden dabei nicht nur die gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Der Händler versucht nämlich, das Fahrzeug für den vereinbarten Restwert zu verkaufen.

Gelingt ihm das nicht, muss der Leasingnehmer dem Händler die Differenz zum Restwert erstatten. Wird also ein Restwertleasing vereinbart, wäre es im Interesse des Leasingnehmers, das Fahrzeug selbst zu verkaufen. Vorsichtig sein sollte der Käufer, wenn im Leasingvertrag ein sogenanntes Andienungsrecht vereinbart werden soll. In diesem Fall ist der Leasingnehmer gezwungen, das Auto zu einem niedrigen Restwert selbst zu kaufen. Aber egal, für welche Art des Leasing man sich entscheidet: Man muss auf alle Fälle gut auf sein Fahrzeug aufpassen, denn für jede Art von Mängel am Fahrzeug wird der Leasingnehmer zur Verantwortung gezogen und wird für evtl. Schäden haftbar gemacht.

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