Grundsätzlich sollte vor Beantragung eines Kredites für einen Immobilienkauf oder ein Bauvorhaben ein Finanzierungsplan vom zukünftigen Kreditnehmer aufgestellt werden. Der Finanzierungsplan wird von den Banken meist erbeten und sollte die fixen Ausgaben des Bauherrn beinhalten, wie das Einkommen, die derzeitige Mietzahlung, konstante Ausgaben für Versicherungen und Fahrzeuge. Auch die Eigenleistungen die vom Bauherrn erbracht werden, sowie staatliche Fördermittel sollten berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, das Eigenheim zu finanzieren, ist ein Forward Darlehn. Hierbei handelt es sich um ein Darlehn mit einer bestimmten festgelegten Laufzeit und einem konstanten Zinssatz. Das Forward Darlehn kommt nicht sofort zur Auszahlung. Beim Vertragsabschluss wird festgelegt, wann das Darlehn ausgezahlt wird, dies kann bis zu dreieinhalb Jahre später sein. Der Vorteil liegt eindeutig im Zinssatz.
Der Darlehnsnehmer kann sich so einen niedrigen Zinssatz für die Folgejahre sichern, wenn er den Vertrag zu einer Zeit abschließt, während die Zinsen niedrig stehen. Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung nennt man Forward Periode. Während dieser Wartezeit bis zu Auszahlung braucht der Darlehnsnehmer keine Zinszahlungen leisten. Wird das Forward Darlehn allerdings nicht in Anspruch genommen, da der Darlehnsnehmer die Immobilie in der Forward Periode inzwischen veräußert hat, steht der Bank eine Nichtabnahmeentschädigung zu. Der Unterschied zwischen dem Forward Darlehn und anderen Möglichkeiten zur Baufinanzierung liegt einmal in den Zinsen, da der Darlehnsnehmer sich einen günstigen Zinssatz langfristig sichern kann. Bei anderen Finanzierungen, wie des Baudarlehens, ist man an die Zinsen bei Abschluss des Vertrages für 10 Jahre gebunden.
Erst nach 10 Jahren kann man seinen Vertrag mit der Bank ohne zusätzliche Entschädigungskosten kündigen und sich in einer Anschlussfinanzierung einen niedrigeren Zinssatz sichern. Ein Baudarlehen hat eine Laufzeit von bis zu 35 Jahre, wobei die Verträge meist über 10 oder 15 Jahre laufen. Danach folgt eine Anschlussfinanzierung. Beim Baugeld handelt es sich um ein Hypothekendarlehen, welches durch Abzahlung der monatlichen Raten, die sich zusammensetzen aus Tilgungs- und Zinsrate, bleibt der Zinssatz während der Vertragslaufzeit konstant. Allerdings verringern sich durch die Abzahlung die Zinsen auf die Gesamtsumme, also die Verzinsungssumme. Auch der Baukredit wird durch einen Vertrag mit fester Laufzeit und festgelegtem Zinssatz vergeben. Allerdings wird dieser Kredit nur zweckgebunden an die Baumaßnahme vergeben.
Nach Beendigung dieser, ändert sich der Baukredit in eine Hypothek. Außer beim Forward Darlehn, muss ein Kreditnehmer zwangsweise den derzeitigen Zinssatz für seine Finanzierung akzeptieren. Nach Unterschriften der anderen genannten Kredit- und Finanzierungsmöglichkeiten, wird das Kapital auch nach einer kurzen Bearbeitungsdauer sofort zur Verfügung gestellt. Ein Forward Darlehn eignet sich vor allem für eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung. Der Darlehnsnehmer sollte allerdings die Kündigungsfristen seines laufenden Vertrages beachten. Bei allen angesprochenen Kreditarten wird zur Absicherung der Finanzierung eine Grundschuld in das Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Die notariellen Kosten hierfür sind vom Kreditnehmer oder Bauherrn selbst zu tragen.