Das Einkommen eines Arbeitsnehmers wird zunächst einmal in einem Lohn oder Gehalt ausbezahlt, das dann entsprechend der Steuerklasse im Rahmen der Steuerprogression versteuert wird. Aber längst ist damit nicht die komplette Steuerschuld erfüllt, denn andere Faktoren, die eine finanzielle Verbesserung des Arbeitnehmers, auch indirekt, bewirken, können steuerpflichtig sein. Dazu zählen die Vorteile, die der Arbeitnehmer durch vom Arbeitgeber gewährte Vorteile genießt. Diese werden steuerrechtlich als geldwerte Vorteile bezeichnet und meinen damit Leistungen, die der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber erhält, die nicht in Bargeld, sondern in Form eines Sachbezugs geleistet werden.
Der Sachbezug wird steuerrechtlich in Einnahme definiert, die nicht in Geldform zu Auszahlung kommen. Durch die Bereicherung des Arbeitnehmers, die eine Folge der geleisteten Sachbezüge stattfindet, ist auch eine Steuerpflicht hierfür entstanden. Unabhängig davon, ob die Sachbezüge einmalig gewährt werden oder aber in regelmäßiger Weise gewährt werden, müssen diese in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Eine Bezeichnung der Sachleistungen wird grundsätzlich auch als Naturalleistung oder aber geldwerter Vorteil bezeichnet. Auch die zusätzliche Leistung ist eine gebräuchlicher Begriff für diese zusätzliche Leistung zum Bargeld. Grundsätzlich werden alle Güter, die in Geld bemessen werden können oder Geldeswert haben, unter dem Begriff geldwerter Vorteil steuerlich zusammengefasst, egal in welcher Weise dieser ausbezahlt wird oder ob eine Regelmäßigkeit vorhanden ist. Einer der bekanntesten geldwerten Vorteile besteht in der Überlassung eines Dienstwagen, der dann auch privat vom Arbeitnehmer genutzt werden kann. Auch die Ausgabe von für Mitarbeiter bezuschusstem Kantinenessen stellt einen geldwerten Vorteil dar.
Im Steuerrecht wird berücksichtigt, dass Sachbezüge, die monatlich unter einer Grenze von 44 Euro liegen, grundsätzlich als Freigrenze eingestuft sind. Neben der Überlassung des Dienstwagens und den bezuschussten Kantinenleistungen können geldwerte Vorteile sich auch daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer durch sein Arbeitsverhältnis preiswerter oder gar unentgeltlich Warenleistungen beziehen kann, was zum Beispiel in einer Süßwarenfabrik der Fall sein kann, in der sich die Mitarbeiter mit Süßwaren für den Privatbedarf eindecken dürfen oder einem Möbelgeschäft, in dem Mitarbeiter die Möbel mit einem Mitarbeiterrabatt in festgelegter Menge günstiger einkaufen dürfen.
Auch eine Wohnung, die dem Arbeitnehmer preiswerter oder unentgeltlich überlassen wird, um zum Beispiel schnell am Arbeitsplatz zu sein, zählt zu den geldwerten Vorteilen. Bei Aktienoptionen zählt der Wert zu den geldwerten Vorteilen, der sich aus der Differenz ergibt, die zwischen dem aktuellen Kurswert und dem Basiswert der Aktie liegen. Ein weiterer geläufiger geldwerter Vorteil ist die Ausgabe von Benzingutscheinen. Bewertet werden die geldwerten Vorteile mit dem Betrag, der sich aus der Differenz zwischen Preisnachlass und realem Preis ergibt, was zum Beispiel bei den Möbeln gut nachvollziehbar ist. Klare Vorgaben bestehen hinsichtlich der Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke und auch für die Verpflegung in der Kantine sowie die Wohnungsnutzung. Hier wurden im Sozialgesetzbuch Werte bestimmt, die für alle Arbeitnehmer bindend und nachlesbar sind.