Ein gemeinsames Konto und die Vorteile sowie Nachteile

Ein gemeinsames Konto und die Vorteile sowie Nachteile

Ein gemeinsames Girokonto (Gemeinschaftskonto) ist ein Bankkonto, welches nicht auf den Namen einer, sondern auf den Namen von mehreren Personen läuft, wobei prinzipiell alle mit den gleichen Rechten als Kontoinhaber darauf verfügen können. Generell ist unter ein Gemeinschaftskonto ein gemeinsames Girokonto gemeint. Um ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, müssen alle Personen gemeinsam die Bank aufsuchen und den Kontoeröffnungsantrag gemeinsam unterschreiben. Dadurch werden alle gesetzlich formell zu gleichberechtigten Kontobevollmächtigten. Ein Gemeinschaftskonto baut folglich auf dem Motto "Einer für alle, alle für einen“. Womit alle Kontobevollmächtigten die gleichen Nutzungsrechte und parallel dazu auch die gleichen Pflichten haben, die daraus entstehen.

Klar ist, dass ein Gemeinschaftskonto ein gegenseitiges Vertrauen voraussetzt. Ein gemeinsames Konto muss gemeinsam gekündigt bzw. geschlossen werden, denn es bedarf der Zustimmung aller Kontobevollmächtigten dazu. Wissenswert ist, dass es zwischen zwei Arten Gemeinschaftskonten zu unterscheiden ist. Das sind das "Und“ Konto bzw. das "Oder“ Konto. Die Bezeichnungen verraten bereits die Unterschiede bei der Handhabung jeder der beiden Arten gemeinsame Konten. Beim „Oder“ Konto sind die Rechten und Pflichten der Kontobevollmächtigten gleich, es sei denn, es werden bei der Eröffnung des Kontos entsprechende Zusatzvereinbarungen getroffen, z. B. wie das Guthaben bzw. die eventuellen Schulden zu teilen sind. Beim „Und“ Konto müssen alle Kontobevollmächtigten immer und alle Transaktionen gemeinsam vornehmen.

Dieses schließt alle Gefahren aus, das Konto zu missbrauchen, seine Handhabung ist jedoch äußerst umständlich. Sinnvoll und zugleich risikolos kann ein „Und“ Konto für die gemeinsamen Ausgaben als Zusatzkonto neben den Konnten der Partner sein. Definitiv hat ein Gemeinschaftskonto viele Vorteile. An erster Stelle spart es Kosten, da es anstatt zwei oder mehr, nur ein einziges Girokonto zu unterhalten gilt. Ferner bietet es eine viel bessere Übersicht über die gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben. Nachteile hat das Gemeinschaftsgirokonto an sich keine, solange es störungsfrei läuft. Nachteile entstehen seinen Nutzern immer nur als Folge von Konflikten und Streitereien innerhalb der Gemeinschaft, die das Konto eröffnet und verwendet hat.

Diese Auseinandersetzungen beginnen immer dann, wenn die Gemeinschaft auseinander geht, wie bei Trennung und Ehescheidung, oder bei streitbarem Zerfall einer Wohngemeinschaft. Ferner können diese Probleme von einem einzigen Mitglied der Gemeinschaft ausgelöst werden, wenn es das gemeinsame Konto für eigene Zwecke missbraucht und z. B. leer räumt, bzw. übermäßig überzieht. Eine der logischen Folgen daraus ist, dass für die dabei entstandenen Schulden alle gleichermaßen zu haften haben, fachlich gesagt haften alle „gesamtschuldnerisch“. Begleicht einer der Kontobevollmächtigten allein die gemeinsamen Schulden, muss er sich auch allein darum bemühen, sein Geld von den anderen Kontobevollmächtigten zurück zu bekommen. So endet die Geschichte des Gemeinschaftskontos oft vorm Gericht. Wann ein Gemeinschaftskonto einen Sinn hat und Verwendung findet, ist leicht nachzuvollziehen. Meistens wird es von Ehepartnern verwendet. Aber es kann auch von anderen Arten Gemeinschaften in Anspruch genommen werden, wie Wohngemeinschaften (Studenten, neuerdings auch Alterswohngemeinschaften), Vereinen, Clubs.

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