Ein Girokonto mit negativer Schufa ohne Überziehungsmöglichkeit

Ein Girokonto mit negativer Schufa ohne Überziehungsmöglichkeit

Damit in unserem heutigen Alltag die Teilnahme am Wirtschaftsleben gesichert ist, ist die Nutzung des Girokontos sehr wichtig. Sie ist ein unverzichtbares Grundinstrument um überhaupt daran teilzunehmen. Die Verfügung über ein eigenes Konto sichert nicht nur die eigene Existenz, sondern gewährt auch die soziale Persönlichkeitsentfaltung des Menschen. Die Rechte für die soziale Persönlichkeitsentfaltung jedermanns ist auch im Grundgesetz verankert und entspricht in diesem Sinne dem Prinzip der "sozialen Marktwirtschaft". Deswegen werden die Kreditinstitute schon seit längerem dazu aufgefordert die Girokonten für jeden, in Form von Guthabenbasis, zugänglich zu machen. Mit einem Girokonto hat man die Möglichkeit die monatlichen Gehalts- und Sozialleistungen bargeldlos direkt auf dem eigenen Konto zu empfangen und auch die anfallenden Mieten, Stromkosten, usw. zu überweisen.

Wer keine eigene Kontoverbindung hat, zahlt bei jeder Bareinzahlung auf ein fremdes Konto erhebliche Gebühren, die bei jeder Einzahlung jedesmal anfallen. Somit hat sich bereits im Jahr 1995 hat sich die gesamte Kreditwirtschaft - also Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken - bereit erklärt, Girokonten auf Gutenhabenbasis für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten. In der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) heißt es wörtlich: "Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der Schufa auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern."

Der Zentrale Kreditausschuss wurde im Jahre 1932 gegründet und besteht aus fünf Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft. Gesetzlich verankert wurde dieser Anspruch jedoch nur in den Sparkassenverordnungen aller neuen Bundesländer und einiger alter Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein). Banken weigern sich daher immer wieder, Girokonten einzuräumen, wenn negativen Schufa-Einträge vorliegen. Schließlich verdienen sie an diesen Kunden nichts. Trotz dessen ist es heutzutage kein Problem mehr ein Girokonto zu eröffnen. Man hat die Möglichkeit das gesamte Paket, inklusive einer vollwertigen EC-Karte für Bargeldabzug oder für das bargeldlose Bezahlen im alltäglichen Leben, zu nutzen.

Auch das Telefon- und Onlinebanking gehören hier zum Paket. Ausschließlich die Kreditkartennutzung in Verbindung mit dem eigenen Konto und der Hausbank ist nicht möglich, da hier separat nochmal die Schufa überprüft wird. Ein Dispositionskredit kann in diesem Falle nicht eingerichtet werden, dass heißt man hat keine Möglichkeiten für eine Überziehung des eigenen Kontos. Einige Banken bieten einen Dispositionskredit, nach der Eröffnung des Kontos und guter Kontoführung, an. Natürlich sofern die Bonität vorausgesetzt ist.

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