Ein anonymes Girokonto ist in Deutschland gesetzlich nicht erlaubt und auch nicht möglich. Es war nie möglich und es wird nie möglich werden. Jeder Antragsteller muss seine persönlichen Daten - wenigstens Name, Geburtsdatum, Geburtsort und postalische Anschrift - preisgeben. Wobei dieses gleichermaßen alle Bankprodukte betrifft, ob Sparbuch, Sparbrief oder Wertpapierdepot. Vor vielen Jahren genügte die Angabe dieser Daten, ohne dass ein Legitimationsdokument vorgelegt werden musste. Seit der Einführung des Geldwäschegesetzes (GwG) vom 25. Oktober 1993 ist das anders. Denn dieses Gesetz (mit dem vollen Name "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“) schreibt den Banken zwingend vor, bei jeder Kontoeröffnung eine Identitätsprüfung des Antragstellers vorzunehmen, ganz nach dem Motto: "Identitätsprüfung - denn sicher ist sicher“. Bei der Eröffnung eines Girokontos bei einer Bankfiliale ist das kein Problem, bei dem Besuch muss der Antragsteller einfach seinen Personalausweis oder seinen Reisepass dabei haben.
Ein Online Girokonto hat bekanntlich viele und sehr anziehende Vorteile, ist daher sehr beliebt und wird von sehr vielen Onlinebanken angeboten. Das Eröffnen ist durch einen Besuch der Filiale einer Onlinebank jedoch nicht möglich, da es diese gar nicht gibt. Dazu besteht ein anderer Weg, der nach den Verordnungen des Geldwäschegesetzes eingeführt wurde und als Post-Ident Verfahren bezeichnet wird. Die Methode des Post-Ident Verfahrens wird dabei nicht allein bei der Eröffnung eines Online Girokontos, sondern ganz allgemein für die sichere Prüfung der Identität (Legitimationsprüfung) einer Person verwendet. Durchgeführt wird das Post-Ident Verfahren von der Deutschen Post AG stellvertretend für Banken aber auch für andere Unternehmen. Für die Unternehmen, die es verwenden, ist das Post-Ident Verfahren eine Art unpersönliche Legitimationsprüfung, da sie ihre zukünftigen Kunden nicht persönlich kennen lernen können.
Für den Antragsteller bedeutet das Post-Ident Verfahren einfach einen Besuch einer Filiale der Deutschen Post AG oder eines Vertragsladens mit dem Post Logo, der mit einem Computer ausgestattet ist. Der Antragsteller muss seinen Ausweis oder Reisepass, einen Verdienstnachweis, eine Wohnsitzbescheinigung sowie den unterschriebenen Kontoeröffnungsantrag, den er von der Onlinebank bekommen hat, dabei haben. Zur Prüfung der Identität des Antragstellers trägt der Postmitarbeiter die Daten aus dem Personalausweis des Antragstellers in den von der Bank oder von der Postfiliale erstellten Post-Ident Coupon ein, welchen der Antragsteller dann in seiner Anwesenheit unterschreiben muss. Der auch vom Postmitarbeiter unterschriebene und mit einem Stempel der Postfiliale versehene Post-Ident Coupon und alle anderen Unterlagen werden schließlich von der Postfiliale an die jeweilige Onlinebank gesendet.
Wenige Tage darauf bekommt der Antragsteller alle Unterlagen, die er zur Nutzung seines neues Onlinekontos benötigt (Zugangsdaten, PIN, TAN Liste, EC Karte) per Post frei Haus zugesandt. Für die Antragsteller ist das Post-Ident Verfahren kostenfrei. Die dabei entstehenden Kosten tragen die Onlinebanken als Vertragspartner der Deutschen Post AG. Das Post-Ident Verfahren verhindert Betrüger, Konten auf fremden Namen zu eröffnen und Geld zu waschen.