Ein Girokonto trotz negativer Schufa aber nur ohne Überziehungsmöglichkeit

Ein Girokonto trotz negativer Schufa aber nur ohne Überziehungsmöglichkeit

Girokonten gehören heute zum Leben einfach dazu. Nur selten noch werden Löhne und Gehälter bar an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Auch Postanweisungen werden nur noch in wenigen Fällen genutzt. Vielmehr werden der Arbeitslohn, das Kindergeld, die Rente und andere Sozialleistungen auf ein angegebenes Konto ausgezahlt, der Kontoinhaber kann anschließend hierüber verfügen. Ob er sich dann das Geld am Geldautomaten holt, hiermit Rechnungen per Überweisung begleicht oder das Geld spart, bleibt ihm selbst überlassen. Bei allen Kontoeröffnungen müssen Kunden heute das Formular der Schufa unterschreiben. Dies ermächtigt die Bank, in die Daten einzusehen sowie das neu eröffnete Konto der Schufa zu melden. Die Einsichtnahme in die Schufa-Daten wird vor allem vorgenommen, um die Bonität des Kunden und somit seine Kreditwürdigkeit einschätzen zu können.

Bei einer positiven Schufa-Auskunft wird die Bank in der Regel sofort einen Dispositionskredit zur Verfügung stellen, auch die Bestellung von EC-Karten sowie Kreditkarten ist sofort möglich. Ein negativer Schufa-Eintrag hingegen bedeutet, dass der Kunde das Konto ausschließlich im Rahmen des vorhandenen Guthabens führen kann. Kontoüberziehungen sind ausgeschlossen. Sofern durch eine Abbuchung oder eine getätigte Überweisung das Kontoguthaben aufgezehrt würde, werden diese Zahlungen an den Auftraggeber zurückgewiesen. Dieser erhält dann die Information, dass das Konto für diese Buchung keine ausreichende Deckung mehr aufwies.

Auch die Ausstellung einer EC- oder Kreditkarte ist für diesen Kunden nicht möglich, da mit diesen Karten Kredit gewährt wird. In diesen Fällen wird lediglich eine Service- oder Bankkarte ausgestellt. Diese erlaubt das Abholen der Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker, die Eingabe von Überweisungen am Terminal sowie die Abhebung von Bargeld am Geldautomaten dieser Bank. An anderen Geldautomaten von Fremdinstituten ist die Abhebung jedoch ausgeschlossen. So sollen Kontoüberziehungen vermieden werden. Ein Konto auf Guthabenbasis wird von jeder Bank angeboten. Noch vor einigen Jahren mussten Menschen mit einem negativen Schufa-Eintrag damit rechnen, dass sie von der Bank abgewiesen werden.

Lediglich Sparkassen waren damals verpflichtet, Konten auf Guthabenbasis für jeden Kunden anzulegen. Auch heute noch kommt es in einigen Instituten vor, dass die Kontoeröffnung abgelehnt wird. Um diese Diskriminierung künftig zu vermeiden, haben die Banken freiwillig vereinbart, ein so genanntes „Konto für Jedermann“ anzubieten. Dieses Konto wird, wie oben beschrieben, nur auf Guthabenbasis geführt, um das Risiko der Bank auszuschließen. Sofern eine Bank es trotzdem ablehnt, das Konto zu eröffnen, sollte man sich an die Verbraucherzentrale wenden und um Hilfe bitten.

^