Ein Haus finanzieren durch Immobilienleasing

Ein Haus finanzieren durch Immobilienleasing

Wer eine Immobilie erwerben möchte, hat im Normalfall nicht das gesamte Kapital zur Verfügung, um die Immobilie zu bezahlen. Also gilt es, eine Finanzierung zu planen. Im Regelfall geschieht diese Immobilienfinanzierung auf verschiedenen Säulen basierend. Einen Anteil bildet das Eigenkapital, einen weiteren eine auszahlungsreifer Bausparvertrag und der Rest wird meistens über Baudarlehen bei der Bank finanziert. Die Immobilienfinanzierung kann aber auch anders erfolgen, nämlich durch das Immobilienleasing. Wie auch Autos können Immobilien zur Leasing finanziert werden. Das Immobilienleasing unterscheidet sich vom Pkw-Leasing dadurch, dass in diesem Falle nach der Leasingphase das Objekt nicht zurückgegeben wird, sondern eine Kaufoption, die gemeinsam mit der Leasingvereinbarung unterzeichnet abgesichert wird, zur Einlösung gelangt.

Immobilienleasingverträge haben eine weitaus längere Vertragslaufzeit als Pkw-Leasingverträge, da es sich hier auch deutlich höhere Summen handelt. In dieser Form werden üblicherweise gewerblich genutzte Flächen finanziert, wobei als Leasinggeber in Regelfalle die Banken fungieren. Für Unternehmer hat das gewerbliche Immobilienleasing den Vorteil, dass der Immobilienerwerb nicht selbst vorgenommen werden muss und die Leasingraten zudem steuerlich geltend gemacht werden können. Unterschieden werden drei Basisvarianten des Immobilienleasing. Zum einen das Neubauleasing, bei dem der Leasinggeber ein unbebautes Grundstück erwirbt, was sowohl von einem Dritten als auch vom Leasingnehmer gekauft werden kann.

Darauf errichtet der Leasinggeber entsprechende Gebäude, die dann wiederum dem Leasingnehmer langfristig vermietet werden. Eine weitere Variante des Immobilienleasing besteht im sogenannten buy-and-lease. Hier erwirbt der Leasinggeber ein komplettes Objekt, das auch Grundstück und Gebäude besteht und vermietet es langfristig an den Leasingnehmer. Die sale-and-lease-back-Variante ist die dritte Version im Bereich der Immobilienleasingmöglichkeiten. Hier wird ein bereits vom Leasinggeber genutztes Objekt an den Leasinggeber verkauft und dann wiederum vom vorherigen Eigentümer auf unbestimmte Zeit langfristig zurückgemietet. Beim Immobilienleasing handelt es sich um eine Finanzierungshilfe, die im §499 des BGB festgelegt ist. Wird also ein Immobilienleasingvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher vereinbart, dann gilt für dieses Geschäft die im BGB vorgeschriebene Schriftform als Vorschrift.

In steuerlicher Hinsicht sind Gebäude und Betriebsvorrichtungen voneinander abgegrenzt zu behandeln. Betriebsvorrichtungen wie zum Beispiel Maschinen und sonstige Vorrichtung fallen per Definition unter das Mobilienleasing. Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu (§ 500, 495, 355, 358 BGB). In Unternehmen stellt das Immobilienleasing eine kapitalschonende Finanzierungsart dar, die auch bestehende Kreditlinie nicht belastet. Durch die unterschiedlichen Leasingvarianten lässt sich für fast jede Immobilie die richtige Leasingvariante in Zusammenarbeit mit der Bank finden.

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