Ein Haus oder eine Wohnung per Mietkauf finanzieren

Ein Haus oder eine Wohnung per Mietkauf finanzieren

Der Haus- oder Wohnungskauf stellt die Käufer immer wieder vor die große Frage, welche Finanzierung die günstigste und zudem sicherste ist. Meistens ist ein hoher Kredit von einer Bank, kombiniert mit bereits vorhandenen finanziellen Mitteln, nötig, um die Finanzierung des Hauses auf sichere Beine zu stellen. Viele Hauskäufer schreckt jedoch die Aufnahme hoher Kredite, um das Eigenheim anzuschaffen. Der Mietkauf von Haus und Wohnung kann hier eine gute Möglichkeit sein, Eigentum langfristig zu erwerben. Zunächst leistet der angehende Haus- oder Wohnungsbesitzer nämlich lediglich Mietzahlungen an den derzeitigen Eigentümer. Mit der Zahlung der ersten Mietrate erwirbt der künftige Besitzer nun das Nutzungsrecht an der Wohnung, hat jedoch noch nicht den Eigentümerstatus. Mit jeder Mietzahlung sinkt die verbleibende Restschuld, das Eigentumsrecht verbleibt jedoch weiterhin beim bisherigen Eigentümer.

Ähnlich einem Leasingvertrag wird eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, bei der jedoch im Falle des Mietkaufs eine große Abschlusssumme zum Eigentumserwerb bereits im Vorfeld fest vereinbart ist. Im Regelfalle wird die Laufzeit des Mietkaufes über 10 Jahre vereinbart, an deren Ende der neue Eigentümer mit der Abschlusszahlung erst die Eigentumsrechte erwirbt. Anders als beim normalen Mietvertrag liegt die Instandhaltungspflicht der Immobilie jedoch beim Mietkauf im Regelfall beim Mieter. Die Miete liegt beim Mietkauf oftmals deutlich höher als bei der ortsüblichen Miethöhe vergleichbarer Objekte. Das hat zum einen den Hintergrund, dass die Abschlusszahlung somit geringer ausfällt, zum anderen bietet dies dem Verkäufer eine gewisse Sicherheit, denn die Nutzung einer Immobilie ist, gerade wenn sie relativ neu ist, mit starken Wertverlusten verbunden.

Für den Mietkäufer ist natürlich wichtig, die Wohnung vor Vertragsunterzeichnung genau zu inspizieren. Diese Begutachtung sollte vor dem Hintergrund des Erwerbs, nicht des Anmietens, einer Immobilie geschehen, da alle Reparaturkosten ab sofort zu Lasten des Mieters gehen und diese immense Höhen erreichen können. Wichtig ist für den Mieter auch, dass die Immobilie durch den Vorbesitzer in keiner Weise finanziell belastet ist. Eine Vorbelastung müsste vom Mieter nämlich zunächst ausgeglichen werden, bevor der Mietkauf vertraglich vereinbart werden könnte. So könnten im ungünstigsten Falle sämtliche finanziellen Planungen über den Haufen geworfen werden. Wichtig für die Vertragsgestaltung ist auch der genaue Zeitpunkt, an dem die Übergabe stattfindet. Aus steuerrechtlicher Sicht ist der Mietkauf eher dem Ratenzahlungsvertrag als dem Leasingvertrag zuzuordnen

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