Wer als Verbraucher bei einer Bank einen Kredit beantragt, der muss über eine entsprechende Bonität verfügen, damit die Bank den Kredit auch gewährt. Grundsätzlich wird die Bonität, sprich die Kreditwürdigkeit, eines jeden Kreditantragstellers vonseiten der Bank geprüft. Alle Privatpersonen weisen ihre Bonität über ein regelmäßiges gesichertes Einkommen nach, dass sie von ihrem Arbeitgeber erhalten, und zusätzlich prüft die Bank noch die Schufa der Kunden. Beide Bonitätsfaktoren spielen bei der Kreditvergabe eine Rolle. Kreditantragsteller, die eine negative Schufa Auskunft haben, können dann in der Regel auch nicht mit einem festen Einkommen punkten und Kreditantragsteller, die kein festes Einkommen haben, weil sie arbeitslos oder auch Auszubildender oder Hausfrau sind, bekommen, auch wenn die Schufa Auskunft in Ordnung ist, keinen Kredit gewährt. Letztlich ist das feste Einkommen ein entscheidendes Kriterium für die Kreditvergabe, das muss so hoch sein, dass der Kreditantragsteller daraus seinen Lebensunterhalt bestreiten, seine fixen Kosten bezahlen und außerdem die Ratenverpflichtung wahrscheinlich erfüllen kann.
Eine wesentliche Rolle spielen hier auch die Pfändungsfreigrenzen. Das Einkommen eines Kreditantragstellers muss sich immer deutlich über diesen bewegen, damit die Bank bereit ist, einen Kredit herauszulegen. Schwierig ist es auch für Arbeitnehmer, die zwar ein festes Einkommen nachweisen können, aber sich noch in der Probezeit befinden oder die nur einen befristeten Arbeitsvertrag vorlegen können. Meistens sind auch in solchen Fällen die Banken nicht bereit einen Kredit ohne zusätzliche Sicherheiten zu vergeben. Das Einkommen ist sozusagen das A und O bei der Kreditvergabe, deshalb tun sich viele Banken auch so schwer mit der Vergabe von Privatkrediten an Selbstständige, die ebenfalls kein Einkommen im klassischen Sinn nachweisen können.
Viele Direktbanken, die ihre Kredite im Internet offerieren, schließen deshalb diesen Personenkreis von vornherein aus. Nur wenige Banken sind bereit, Kredite auch an Selbstständige oder Freiberufler zu gewähren und wenn, dann nur an einen ganz bestimmten Kreis, wie beispielsweise Steuerberater oder Anwälte und ähnlich angesehene Freiberufler. Für Selbstständige ist es am sinnvollsten, wenn sie privat einen Kredit brauchen, den bei ihrer Hausbank persönlich zu beantragen, da wo auch die Geschäftskonten geführt werden und wo die Mitarbeiter einen Einblick in die geschäftliche Entwicklung des Unternehmers haben. Menschen, die kein festes oder regelmäßiges Einkommen haben, müssen der Bank andere Sicherheiten bieten, damit diese eventuell dennoch einen Kredit vergibt.
Im Allgemeinen reicht bei Konsumentenkrediten eine gute Bürgschaft, die in der Lage ist, die Raten zu bezahlen, wenn der Kreditnehmer selbst nicht bezahlen kann. In einigen Fällen akzeptieren die Banken auch die Abtretung von Leistungen aus Lebensversicherungen oder anderen größeren Einmalzahlungen und die von Sparguthaben. Jeder Kreditsuchende sollte sich dieser Tatsachen schon im Vorfeld bewusst sein, es erspart einigen Aufwand, wenn ein arbeitsloser Kreditsuchender von vornherein bei der Antragstellung einen Bürgen benennt, der selbstschuldnerisch haften kann.