Als Sicherheiten für einen Kredit verlangen die Banken vom Kunden, dass die Schufa eingeholt werden darf und die Vorlage von aktuellen Einkommensnachweisen, Kopien von festen Arbeitsverträgen und oft vollständige Kontoauszüge aus drei Monaten. Einen Kredit ganz ohne Sicherheiten wird keine Bank vergeben. Einen Dispositionskredit hingegen erhält der Kunde von seiner kontoführenden Bank entweder automatisch im Zusammenhang mit der Führung des Gehaltskontos oder auf Antrag. Für einen Dispositionskredit ist oft die einzige Voraussetzung, dass der Kunde regelmäßige Zahlungseingänge auf dem Konto in Form von Gehalt oder auch Rente zu verzeichnen hat. Zusätzliche Sicherheiten werden von der Bank nicht gefordert. Allerdings bei Neukunden wird im Rahmen der Kontoeröffnung ebenfalls die Schufa eingeholt. Kunden mit negativen Einträgen in der Schufa wird dann trotz Gehaltseingängen oft kein Dispositionskredit gewährt.
Selbstständige bekommen den Dispositionskredit aufgrund der fehlenden regelmäßigen Zahlungseingänge nicht automatisch genehmigt, sondern müssen diesen immer beantragen und dafür umfangreiche Unterlagen vorlegen, aus denen die Bank etwas über das Einkommen entnehmen kann. Dazu gehören Einkommenssteuerbescheide, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und aktuelle BWA's. Dabei ist dann oft noch eine Grundvoraussetzung, dass der Antragsteller seit mindestens drei Jahren selbstständig ist. Die Höhe des Dispositionskredites ist individuell vereinbar wird aber in der Regel bis maximal zum Dreifachen des monatlichen Gehaltseinganges gewährt. Auf Kundenwunsch kann dieser Betrag auch niedriger sein. Der Dispositionskredit ist dann so etwas wie eine Kreditlinie, die dem Kunden eingeräumt wird.
Er kann im Rahmen dieser Linie über seinen Dispo verfügen, die Rückzahlung erfolgt nicht in festen Raten, sondern die Tilgung des Dispos wird über die monatlichen Gehaltseingänge oder andere Bareinzahlungen vorgenommen. Kunden, die den Dispo gern und häufig in Anspruch nehmen, können das Soll mit dem monatlichen Gehalt oft nicht mehr vollständig ausgleichen. Es wird immer nur ein Teil getilgt. Für die Inanspruchnahme des Dispos berechnen die Banken für jeden Tag, den der Dispo im Soll steht, hohe Zinsen von bis zu 15 Prozent, die vierteljährlich abgerechnet werden. Dieser hohe Zinssatz liegt darin begründet, dass die Banken hier einen Kredit gewähren, deren Inanspruchnahme nicht planmäßig erfolgt. Eine Bank muss ständig über ausreichende Mittel verfügen, die den Kunden für die Nutzung des Dispos zur Verfügung gestellt werden können.
Der Dispositionskredit wird meist unbefristet genehmigt, jedoch behält sich die Bank vor, die Höhe zu verändern, wenn sich die Gehaltseingänge des Kunden ändern. Wird beispielsweise statt Gehalt nur noch Arbeitslosengeld bezogen, kann die Bank den Kreditrahmen ohne Rücksprache mit dem Kunden nach unten korrigieren. Wird der Dispo ständig ungenehmigt überzogen, muss der Kunde noch höhere Überziehungszinsen zahlen und damit rechnen, dass die Bank den Dispo kündigt. Das erfolgt dann mit einer Frist, die dem Kunden gesetzt wird, um den Dispo auszugleichen. So einen Ausgleich kann der Kunde oft nur vornehmen, in dem er den Dispo mit einem Ratenkredit ablöst.