Ein Pfändungsschutzkonto beantragen und eröffnen

Ein Pfändungsschutzkonto beantragen und eröffnen

Ein Girokonto gehört heutzutage zum modernen Wirtschaftsleben. Doch leider gibt es immer noch Menschen, die von Seiten der Banken ein Girokonto versagt bekommen. Der meiste Grund dafür sind Kontopfändungen, denn oftmals kündigen die Banken nach einer Pfändung dem Betroffenen das Girokonto. Dabei wirkt sich das Fehlen eines Girokontos nicht nur finanziell nachteilig auf den Betroffenen aus, sondern es kann sogar die Existenz des Betroffenen gefährden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im September 2007 eine Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen, die es möglich macht, dass jeder Mensch am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Eine Kontopfändung blockiert das Girokonto. Die laufenden Zahlungsgeschäfte, wie die Überweisung von Miete, Versicherungen oder Energiekosten, werden dann nicht mehr abgewickelt. Wer trotzdem über sein Geld vermögen möchte, muss beim Amtsgericht einen Pfändungsschutz beantragen.

Die Reform sieht eine Änderung der Vorschriften im Einkommenssteuergesetz, im Ersten Buch des Sozialgesetzbuches und in der Zivilprozessordnung vor. Das soll zu einem effektiven Schutz bei Kontopfändungen führen. Im Klartext bedeutet dies, dass dem Kontoinhaber die Geldmittel zur Verfügung stehen, die er für seinen Lebensunterhalt benötigt. Das Kündigen von Girokonten entfällt damit. Die Eckpunkte dieser Reform sehen dann in Zukunft so aus: Das Guthaben auf dem Girokonto wird bis zu einer Höhe des Pfändungsfreibetrages des § 850c ZPO geschützt und die laufenden Zahlungen sowie Barabhebungen können getätigt werden. Dieser Betrag wird immer für einen Kalendermonat gewährt, unabhängig vom Eingang der Einkünfte.

Erfolgt eine Pfändung auf mehrere Monate, so wird automatisch das Konto geschützt. Die Art der Einkünfte spielt dann keine Rolle mehr, so dass auch Selbstständige vor einer Kontopfändung geschützt sind. Damit entfällt auch gleichzeitig die Verpflichtung, den Banken oder Gerichten nachzuweisen, woher die Geldeingänge kommen. Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden. Dazu bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Kunde und Bank getroffen werden muss. Dabei sieht der Gesetzgeber vor, dass ein Anspruch auf ein pfändungsfreies und bereits vorhandenes Girokonto besteht. Sozialleistungen und Kindergeld werden künftig auf dem Pfändungsschutzkonto besser geschützt.

Der Schutz des Pfändungsschutzkontos hat Vorrang gegenüber dem bisherigen Kontopfändungsschutz, der auch weiterhin bestehen bleibt. Der Pfändungsschutz gilt allerdings nur für dieses Konto. Andere Konten, wie zum Beispiel Sparkonten, werden dabei nicht berücksichtigt. Und wie sieht der Pfändungsschutz für Selbständige aus? Das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn in Zukunft sind auch diese Einkünfte geschützt. Denn nach der bisherigen Rechtslage haben Selbständige keinen Pfändungsschutz. Die zukünftige Rechtslage sieht vor, dass auch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit vor einer Pfändung geschützt sind.

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