Der Riester-Vertrag dient zunächst einmal der Absicherung des Alters in finanzieller Hinsicht. Wer riestert, wie es im Volksmund und teilweise auch in der Finanzbranche schon genannt wird, möchte also staatlich gefördert seine Altersabsicherung tätigen und damit einen Ausgleich zu ständig sinkenden Rentenansprüchen aufbauen. Das kann zum einen durch das Ansparen eines Kapitals erwirkt werden, das dann nach Ablauf des Vertrages bzw. mit Eintritt des Rentenalters monatlich als Zusatzrente zur Auszahlung kommt. Der Riester-Vertrag kann aber auch in das sogenannte Wohnriestern, also zur Anschaffung einer Immobilien, genutzt werden. Wie aber kann ich meine Immobilie mit dem Riester-Vertrag finanzieren, ohne dabei meine Förderungswürdigkeit zu gefährden und möglicherweise zur Rückzahlung von Zulagen verpflichtet werden? Zunächst wird auch wie bei allen Riester-Verträgen ein entsprechender Sparvertrag abgeschlossen, der dem Aufbau von Kapital zur Absicherung des Rentenalters dient.
Nun hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten eingeräumt, wie der Riester-Vertrag noch genutzt werden kann, um sowohl die Altersrente nicht zu gefährden, als auch andere Möglichkeiten der Sicherung des Lebensabends zu nutzen. Eine Immobilie kann mit Hilfe des Riester-Vertrages finanziert werden. Wichtig ist, dass diese Immobilie sich in Deutschland befindet. Ein Anwesen auf Mallorca für den Lebensabend kann sehr reizvoll sein, kann nach derzeitiger Rechtslage aber nicht mit der Riester-Rente finanziert werden. Weiterhin muss die Immobilie selbst genutzt werden. Sind diese Kriterien erfüllt, so kann dem Riester-Vertrag eine Summe von 10.000 bis maximal 50.000 Euro entnommen werden, um die Finanzierung zu gestalten.
Der Versicherte hat nun die Möglichkeit, diesen entnommenen Betrag ab einem Zeitraum von zwei Jahren nach der Entnahme in Form von regelmäßigen Raten in den Riester-Vertrag zurückzuzahlen. Dabei sollte der Versicherte berücksichtigen, dass die Rückzahlungsraten nicht noch einmal gefördert werden. Grundsätzlich wird die Förderungswürdigkeit durch eine solche Entnahme, die der Anschaffung einer selbst genutzten Immobilien dient, aber nicht gefährdet. Tatsache ist übrigens auch, dass trotz der Entnahme die üblichen Sparleistungen weiter erfolgen müssen. Der Riester-Vertrag muss also aktiv weiterlaufen. Die Immobilienfinanzierung mit der Riester-Rente ist eine sehr gute Möglichkeit, eine Teilbetrag für den Haus- oder Wohnungskauf völlig zinsfrei aufzubringen und in bequemen Raten bis zum Renteneintritt zurückzuzahlen.
So kann auf diese Weise gleichzeitig ein geförderter privater Rentenaufbau betrieben werden und mit Wohneigentum diese Absicherung zinsgünstig untermauert werden. Hält man sich an die Regularien, ist somit weder die spätere Rentenleistung noch die staatliche Förderung gefährdet. Bei einer Entnahme zum Wohnriestern sollte aber zunächst fachliche Beratung in Anspruch genommen werden, um auch wirklich günstig und risikofrei die Finanzierung der Immobilie zu gestalten. Besonders für Familien mit einem Kind, das ab 2008 geboren ist, kann das Wohnriestern bedingt durch Erhöhung der Zulage des Nachwuchses ab 2008 auf 300 Euro eine gute Möglichkeit zur Wohneigentumsbeschaffung sein.