Der 18. Geburtstag ist für die meisten jungen Menschen etwas ganz besonderes. Mit der Volljährigkeit beginnt auch die Geschäftsfähigkeit und der junge Erwachsene wird mit Themen wie Mobilfunkvertrag, Kreditaufnahme und Bonität konfrontiert. Zu diesem Zeitpunkt besuchen viele Jugendliche noch die Schule, da sie das Abitur machen möchten. Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Schüler über kein regelmäßiges Einkommen verfügen, ergeben sich trotz Geschäftsfähigkeit bei einer Kreditaufnahme Probleme. Die Voraussetzungen für die Vergabe eines Kredits sind klar definiert: Es dürfen keine Schulden vorhanden sein, die Person muss volljährig sein und es muss ein regelmäßiges Einkommen nachweisbar sein. Während die meisten jungen Menschen noch keinerlei negative Einträge in der Schufa haben und aus diesem Grund eigentlich für die Kreditaufnahme geeignet wären, scheitert es in der Regel am Einkommen.
Viele Schüler üben zwar am Nachmittag einen Nebenjob aus, doch das Einkommen reicht meistens nicht als Sicherheit für die Bank aus. Gerade Schüler haben oftmals den Wunsch einen Kredit aufzunehmen, beispielsweise um den Führerschein zu finanzieren. Da eine Doppelbelastung (Schule und festes Arbeitsverhältnis) allerdings nicht machbar ist, müssten ausreichende Sicherheiten oder ein Bürge zur Absicherung des Kredits vorhanden sein. Je nach Höhe des gewünschten Kredits wäre beispielsweise ein Bausparvertrag als Sicherheit geeignet.
Auch die Eltern des Schülers könnten als Bürge einspringen, allerdings sollten sie sich der Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit bewusst sein. Selbst wenn die Rückzahlung des Kredits durch einen Nebenjob sicher erscheint, kann es bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses schnell zu Problemen kommen. Gerade während der Schulzeit kann es passieren, dass die Doppelbelastung (Schule und Job) nicht mehr tragbar ist und der Schüler seinen Job aufgeben muss.