Eine feste Geldanlage ist nur sinnvoll wenn man auf das Geld verzichten kann

Eine feste Geldanlage ist nur sinnvoll wenn man auf das Geld verzichten kann

Feste Geldanlagen bieten einen höheren Zinssatz für den vereinbarten Anlagezeitraum. Das ist beispielsweise bei Sparbriefen, bei Sparbüchern mit längeren Kündigungsfristen oder bei Zertifikaten, aber auch bei Festgeldanlagen mit mehreren Monaten Laufzeit der Fall. Eine vorzeitige Rückzahlung durch die Bank ist vertraglich ausgeschlossen. Nur in bestimmten Fällen bieten die Banken üblicherweise eine vorzeitige Kündigung der Sparanlage an, allerdings hat dies meist negative Auswirkungen auf die bisherige Zinszahlung. Deshalb sollte sich jeder Sparer überlegen, ob er sein gesamtes Geld in eine feste längerfristige Geldanlage investiert und dann über mehrere Monate oder Jahre nicht an sein Geld kommt. Gerade der persönliche "Notgroschen" sollte nur in einer Sparform angelegt werden, über die ein Anleger jederzeit problemlos wieder verfügen kann. Optimaler ist eine Aufteilung des Vermögens in Anlagen mit verschiedenen Laufzeiten und unterschiedlichen Optionen in Bezug auf die Verfügbarkeit.

Gute Alternativen bieten Tagesgelder, über die täglich ohne Kündigungsfrist wieder verfügt werden kann oder Sparvarianten mit einem kündigungsfreien monatlichen Betrag - meist 2.000 Euro pro Monat. Gerade, wenn größere Anschaffungen geplant sind, sollte das Vermögen für einen überschaubaren Zeitraum angelegt und dann eventuell verlängert werden. Eine mögliche Anlagevariante hierfür bietet das Festgeld, das für unterschiedliche Zeiträume angelegt werden kann, beispielsweise für drei Monate. Nach den drei Monaten ist eine Verlängerung für einen anderen Zeitraum, beispielsweise für zwei oder nur einen Monat möglich. Eine interessante Variante stellen Bundesschatzbriefe dar. Bei diesen Wertpapieren ist eine monatliche Rückgabe von 5.000 Euro nach Einhaltung einer einjährigen Haltedauer der Wertpapiere jederzeit möglich.

Bei einer vorzeitigen Verfügung von fest angelegten Geldern hat die Bank immer eine Kulanzmöglichkeit, von der die Finanzinstitute aber in sehr unterschiedlichem Maße Gebrauch machen. Fest geregelt sind bei fast allen Banken die Vorschusszinsen für Spareinlagen, beispielsweise auf Sparbücher oder Sparcards. Will der Anleger über eine Summe verfügen, die über dem monatlichen kündigungsfreien Betrag liegt, werden Vorschusszinsen berechnet. Diese Vorschusszinsen betragen meist ein Viertel des Guthabenszinssatzes. Ausgewiesen wird der Vorschusszins in den Sparbedingungen oder im Preisverzeichnis der Bank. Bei einer vorzeitigen Rückforderung von Beträgen aus Festgeldern zahlen die Banken meist das Geld mit Wertstellung der Erstanlage oder der letzten Verlängerung zurück.

In diesem Fall überweist die Bank dann rückwirkend nur den Anlagebetrag aus und zahlt keine Zinsen. Sparbriefe sind als verbriefte Geldanlagen üblicherweise auch von einer vorfristigen Rückgabe ausgeschlossen. Die Unkündbarkeit für beide Seiten ist meist vertraglich fixiert. Bei einer sozialen Notlage hat die Bank aber meist die Möglichkeit, Sparbriefe vorzeitig zurückzuzahlen. Allerdings werden von den noch ausstehenden Zinsen Auflösungsgebühren abgezogen. Eine Alternative ist die Beleihung des Sparbriefes. In diesem Fall gibt die Bank einen tilgungsfreien Kredit aus, der zum Fälligkeitstermin des Sparbriefs aus dem Sparbriefkapital zurückgezahlt wird. Der Zinssatz eines solchen Kredites liegt meist leicht über dem Guthabenszinssatz des Sparbriefes.

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