Kreditsuchende, die von der Bonität her eher schwach sind, weil sie entweder kein ausreichendes Einkommen haben, in der Probezeit sind, nur bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt oder gar arbeitslos, bekommen, wenn sie einen Kreditantrag stellen, diesen meistens nur bei Stellung eines guten Bürgen genehmigt. Der Bürge verpflichtet sich in solchen Fällen im Rahmen seiner Bürgschaft, die Raten für den Kreditnehmer zu zahlen, falls der Kredit notleidend wird. Einen Kredit über einen Bürgen abzusichern ist heute gängige Praxis bei den Banken. Es gibt viele Gründe für die Banken, einen Bürgen für das beantragte Darlehen zu verlangen. Das ist auch häufig bei jungen Männern so, die ihren Wehrdienst oder den Zivildienst noch nicht abgeleistet haben oder bei vielen Kreditnehmern, die noch nicht lange genug beim Arbeitgeber sind. Genauso schwer haben es Selbstständige und Freiberufler, wenn sie einen Konsumentenkredit haben möchten. Da sie kein geregeltes Einkommen haben, dass die Banken immer als Sicherheit verlangen, sind auch Selbstständige häufig gezwungen, für einen Kredit einen Bürgen beizubringen.
Das ist nicht immer einfach, denn die Banken akzeptieren Bürgen nur als solche, wenn sie kreditwürdig sind, ihre Bonität wird genau wie die des Kreditnehmers überprüft und sein Einkommen muss ausreichen, um die eigenen Verpflichtungen zu bezahlen und im Notfall die Rate des Kreditnehmers. Ein Bürge mit unzureichendem Einkommen wäre somit für die Bank wertlos. Etwas einfacher liegt der Sachverhalt bei Ehepartnern. Hat hier erst einer allein versucht einen Kredit zu bekommen und dieser ist ihm so nicht genehmigt worden, dann kann immer noch der andere Partner in den Vertrag aufgenommen werden.
Dann werden für die Haushaltsrechnung beide Einkommen zusammengerechnet, was dann wieder ein ganz anderes Bild geben kann und die Kreditvergabe wesentlich vereinfacht. Allerdings wird so eine Bürgschaft oder Mitantragschaft auch in die Schufa eingemeldet. Wenn der Bürge oder mitantragstellende Ehepartner dann zu einem Zeitpunkt, da dieser Kredit noch läuft, selbst einen Kredit haben möchte, dann wird ihm diese Mitverpflichtung oder Bürgschaft als sogenannte Eventualverpflichtung angerechnet, was letzten Endes auch dazu führen kann, dass kein Kredit gewährt wird oder die Bank auch hier eine Bürgschaft fordert. Viele Menschen, die eine Verpflichtung als Bürge eingehen, wissen nicht bis in die letzte Konsequenz, was das für sie genau bedeuten kann.
Immer noch sind sie im Glauben, dass der Kreditnehmer schon bezahlen wird und sie selbst nichts mit dem Kredit an sich zu tun haben. Ein Irrglaube, den viele erst merken, wenn sie selbst einen Kredit brauchen oder wenn sie tatsächlich aufgefordert werden, die Raten für den Kredit, bei dem sie der Bürge sind, zu zahlen. Deshalb sollte so eine Bürgschaft immer gut überlegt werden. Gerade dann, wenn es um höhere Kreditsummen und eine längere Laufzeit geht. Wer kann schon in die Zukunft blicken, und wenn die Banken vorsichtig sind, sollte es ein eventueller Bürge auch sein.