Lastschriften sind eine bequeme Möglichkeit, Bestellungen oder regelmäßige Zahlungsverpflichtungen vom Girokonto abbuchen zu lassen. Hierfür ist lediglich eine Einzugsermächtigung notwendig, die an den Empfänger der Zahlung gesendet wird und natürlich vom Kontoinhaber unterschrieben werden muss. Wer die Kontonummer an den Zahlungsempfänger weitergegeben hat, braucht sich somit um die Bezahlung der Rechnungen nicht mehr selbst kümmern. Trotz aller Bequemlichkeit ist es aber trotzdem nötig, die eigenen Kontoauszüge zu überprüfen. In einigen Fällen ziehen die Unternehmen nämlich auch dann Geld ein, wenn die Einzugsermächtigung vom Kontoinhaber bereits gekündigt wurde. Eine solche Kündigung ist im Übrigen zu jeder Zeit möglich. Nach dessen Eingang darf die Abbuchung eigentlich nicht mehr erfolgen.
Immer öfter kommt es aber dazu, dass die Unternehmen die Bearbeitung ihrer Briefpost nicht mehr zeitlich exakt bearbeiten können, auch werden Kontonummern nicht selten am Telefon erfragt, etwa bei Gewinnspielen. Wer mit der Abbuchung einer Rechnung auf seinem Konto nicht einverstanden ist, kann hiergegen vorgehen. Zwar ist es nicht möglich, das Konto selbst für Abbuchungen eines Unternehmens sperren zu lassen, die Lastschrift kann aber innerhalb von sechs Wochen nach Buchung vom Kontoinhaber wegen Widerspruch zurückgegeben werden. Warum dieser Widerspruch erfolgt, also aufgrund einer bereits erfolgten Kündigung oder wegen falscher Rechnungslegung, ist hierbei unerheblich.
Kontoinhaber, die Lastschriften zurückgeben wollen, müssen hierzu lediglich eine Filiale ihrer Hausbank aufsuchen. Nach der Unterschrift auf der Lastschrift-Rückgabe wird diese von der Bank zurückgebucht, oft können die Kontoinhaber bereits nach einem Tag wieder über ihr Geld verfügen. Kunden von Direktbanken setzen sich am besten mit den Kundenberatern am Telefon oder per Mail in Verbindung und bitten hierbei um Rückbuchung der Lastschrift. Zu beachten ist jedoch, dass eine Lastschrift, wie oben bereits erwähnt, nur innerhalb von sechs Wochen zurückgegeben werden können. Lediglich wenn der Kontoinhaber nachweisen kann, dass er selbst nicht vor Ort war und deshalb die Kontoauszüge nicht holen und prüfen konnte, ist auch eine Rückgabe nach Ablauf dieser Frist möglich.