Eine nicht rechtzeitige Zahlung nach Rechnung und die Folgen

Eine nicht rechtzeitige Zahlung nach Rechnung und die Folgen

Jede Rechnung enthält neben der Rechnungssumme und einigen anderen Details auch verschiedene Zahlungsbedingungen. Rechtlich sind sie ein Bestandteil des Kaufvertrags und können praktisch von der rechnungslegenden Partei diktiert werden. Wird nun eine Rechnung nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums beglichen, muss der Gläubiger eine Mahnung an den Schuldner versenden, um diesen in Verzug zu setzen. Erst die Mahnung begründet einen Verzug, der als Schaden geltend gemacht werden kann. Der Verzugszins ist gesetzlich festgeschrieben und liegt pro Jahr für Privatpersonen bei 5% über dem geltenden Basiszinssatz und für Unternehmen bei 4%, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Außerdem beinhaltet ein Verzugsschaden alle mit der Eintreibung der Schulden zusammenhängenden Kosten.

Eine Mahnung ist immer dann nicht notwendig, wenn die Rechnung den Satz enthält, dass automatisch nach Ablauf der Fälligkeit und dem Zugang der Rechnung der Verzug eintritt, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Weiterhin ist eine Mahnung immer dann unnötig, wenn bereits im Vertrag ein kalendermäßiges Zahlungsziel fixiert wurde. Sollte der Schuldner auch nach Zustellung der Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, muss ein Mahnverfahren eingeleitet werden, um an die Außenstände zu gelangen. In die Wege geleitet wird ein solches Mahnverfahren durch ein in Schreibwarenläden, im Internet und bei den Gerichten erhältliches Formular, das bei Gericht einzureichen ist. Anschließend unterrichtet das Gericht den Schuldner mit einem Mahnbescheid über die Zahlungsaufforderung sowie den Grund und die Höhe des Betrags.

Ist der Mahnbescheid beim Schuldner eingegangen hat er die Möglichkeit, binnen zwei Wochen sämtliche Verbindlichkeiten zu begleichen. Zweitens kann er mit einem Widerspruch eine Entscheidung des Gerichts durch ein Klageverfahren erzwingen. Lässt der Schuldner keinerlei Reaktion erkennen, wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Außerdem kann der Schuldner den Forderungen nur teilweise widersprechen, so dass für ein Teil der Vollstreckungsbescheid ergeht und über den anderen im Klageverfahren entschieden wird. Die Klärung derartiger Ansprüche vor einem Gericht verursacht dem Schuldner dabei immer zusätzliche Kosten, die ihm ebenso wie die Auslagen für den Rechtsanwalt der Gegenseite und die anfallenden Gerichtsgebühren auferlegt werden. Ziel des Mahnverfahrens ist das Erwirken eines rechtswirksamen Titels, so dass der Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung der Zahlungen vornehmen kann.

Vorher jedoch muss die Rechtmäßigkeit eines Anspruchs geklärt sein. Ist dieser strittig, kann der Gegner und Schuldner einer Widerspruch gegen das Mahnverfahren einlegen, um das Gericht in einem Klageverfahren von der unrechtmäßigen Forderung zu überzeugen. Bei Beträgen unterhalb der Grenze von 600 Euro ist eine sofortige Klage allerdings nicht möglich. Ein Mahnverfahren verhindert grundsätzlich die Verjährung von Ansprüchen, die ansonsten regelmäßig nur für drei Jahre bestehen bleiben. Der Rechtstitel sichert dagegen sämtliche Zahlungen für 30 Jahre gegen eine Verjährung ab. Zwar existiert keine verpflichtende Norm zur Einschaltung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Durchsetzung von finanziellen Forderungen, aber oftmals können diese Fachleute die Erfolgsaussichten eines Verfahrens besser beurteilen als juristische Laien.

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