Vor der Schufa haben viele Menschen Angst. Auch bei den davon abgeleiteten Begriffen Schufa-Prüfung, Schufa-Scoring, Schufa-Klausel und Schufa-Eintrag wird vielen Menschen richtig angst und bange. Für viele sind die Daten, die Schufa sammelt und verwaltet, mit den Daten, die die Polizei über aller Art Verbrecher und Verdächtige sammelt und verwaltet bzw. mit den Daten, die KBA (das Kraftfahrt Bundesamt) in Flensburg über die Verkehrssünder sammelt und verwaltet, vergleichbar. Allerdings besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen den Daten der Schufa und den Daten der Polizei bzw. des KBA. Anders als die Polizei und das KBA sammelt Schufa nicht nur negative, sondern eher mehr positive Daten. Das bedeutet, dass Schufa-Einträge nicht erst dann entstehen, wenn z. B. ein Kredit nicht bedient wird, sondern bereits bei seiner Bewilligung.
Läuft er störungsfrei, wird ein positiver Eintrag vorgenommen. Daraus ist zu folgern, dass bei der Schufa nicht allein kreditunwürdige, sondern vor allem kreditwürdige Kreditnehmer erfasst werden. Laut Schufa sind 93% der gespeicherten Daten positive Einträge. Jeder kann bei der Schufa sowohl positive als auch negative Einträge haben. Denn die Schufa-Einträge werden bei jeder Form Kreditgeschäft vorgenommen. Wobei ein Kreditgeschäft nicht nur die Aufnahme eines Kredits ist. Als Kreditgeschäfte werden z. B. angesehen: die Eröffnung eines Girokontos, der Abschluss eines Kreditkartenvertrages, der Abschluss eines Handyvertrages, die Bestellung von Waren bei einem Versandhaus, der Abschluss eines Mietvertrages und noch vieles mehr. Das heißt, bei jedem Vertrag, der eine Person als Schuldner abschließt, erfolgt ein neutraler Schufa-Eintrag, da die Person ihre Zahlungspflicht noch nicht verletzt hat. Soweit dies nicht geschehen ist, hat sie zahlreiche neutrale und ggf. positive und keine negativen Schufa-Einträge. Tatsache ist, dass auch die positiven Schufa-Einträge den Bürgern und den Datenschutzbeauftragten Unbehagen bereiten. Schufa selbst ist der Meinung, dass die positiven Schufa-Einträge jedem Bürger beim Abschluss eines neuen Vertrages nützlich sind und die negativen ihn wiederum vor Überschuldung schützen.
Mittlerweile kann jeder Bürger eine so genannte Eigenauskunft von der Schufa online einholen. Damit soll er seine Angst und Ablehnung abbauen können. Dieser Schritt erfolgt über eine ganz normale Registrierung am Schufa Onlineportal www.meine-schufa.de. Nach der Registierung bekommt der Benutzer seinen eigenen Schufa Bereich "meineSCHUFA.de" zur Verfügung. Die Anmeldung der registrierten Benutzer erfolgt wie üblich über Benutzername und Passwort. Die Registrierung ist kostenpflichtig, aktuell ist eine Freischaltgebühr von 15,60 € inkl. 19% MwSt. zu entrichten. Die einmalige Freischaltgebühr ist zwar nicht klein, jedoch im Vergleich zu der Gebühr von 7,80 €, die für eine einmalige Schufa-Verbraucherauskunft zu entrichten ist, sehr gering. Dafür bekommt der registrierte Benutzer einen unbefristeten Onlinezugang zu allen über ihn gespeicherten persönlichen Daten und zudem die entsprechenden Erklärungen zu diesen Daten. Ferner kann er Fragen zu seinen Daten an die Schufa stellen und diese berichtigen lassen, falls sie unkorrekt erfasst worden sind. Außerdem bietet Schufa dem registrierten Nutzer weitere Funktionen und Dienstleistungen an.