Eine Zahlung per Scheck ist heutzutage nur noch selten möglich

Eine Zahlung per Scheck ist heutzutage nur noch selten möglich

Eine früher übliche und weit verbreitete Zahlungsform, die Zahlung per Scheck, ist heute beim Geschäftsverkehr zwischen Privatpersonen und gewerblichen Händlern nur noch selten möglich. Eine der wichtigsten Gründe warum diese Zahlungsart fast in Vergessenheit geraten ist, ist die Abschaffung der Euroscheckgarantie zum Ende des Jahres 2001. Bis zu einem bestimmten Betrag, hier 400 DM, war bei Einhaltung bestimmter Kriterien, etwa die Überprüfung der Unterschrift und der Kontonummer, die Einlösung seitens der Bank garantiert. Seitdem lehnen viele Gläubiger die Scheckzahlung, vor allem bei unbekannten oder als unsicher geltenden Kunden ab. Fragen Kunden bei Händlern nach, ob sie auch per Scheck bezahlen können, gibt es Antwort meist ein klares Nein. Daher besitzen Privatpersonen in der Regel auch keine Schecks mehr. Einige Banken verlangen sogar Gebühren für die Scheckausstellung.

Das ein Papier zum Scheck wird, ist gesetzlich im Scheckgesetz geregelt. Beispielsweise muss der Begriff Scheck enthalten sein. Es gibt auch verschiedene Varianten, etwa den Barscheck oder den Orderscheck. Ein Scheck hat aber im Vergleich zur Zahlung mit Bargeld, Bezahlung per Überweisung, durch erteilte Einzugsermächtigung oder der klassischen Bezahlung per Nachname, für den Verkäufer gleich mehrere Nachteile. Ist das Konto des Ausstellers nicht gedeckt, kann die Bank die Einlösung verweigern. Ein Verkäufer hätte also Ware geliefert, aber dafür im Fall der Nichteinlösung keinen Gegenwert erhalten. Der Kunde müsste dann erst umständlich angemahnt und zur Zahlung aufgefordert werden. Der Verkäufer investiert bei ungedeckten Schecks also Zeit und Geld mit ungewissem Ausgang. Nach Übergabe eines Schecks müssen außerdem noch einige Sicherheitsmerkmale eingehalten werden. Damit der Scheck bei Verlust nicht von Unbekannten eingelöst werden kann, muss beispielsweise der Vermerk "nur zur Verrechnung" auf den Scheck geschrieben werden. Es wird ja wohl kaum einen Dieb geben, der einen Scheck auf sein eigenes Konto einlösen wird.

Es muss unter anderem weiterhin die eingetragene Währung überprüft werden, die Unterschrift und auch ob der Betrag in Buchstaben mit dem in Zahlen übereinstimmt. Viele Banken nehmen Schecks nur mit einem entsprechend ausgefüllten Scheckeinreichungsformular, was weitere Arbeit für den Verkäufer einer Ware bedeutet. Zu beachten sind auch die Vorlagefristen bei Scheckeinreichung. Die Vorlagefrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum, wobei der Ausstellungstag nicht mitgerechnet wird. Sie beträgt für in Deutschland ausgestellte Schecks nur 8 Tage. Für das europäische Ausland gelten 20 Tage und für das nichteuropäische 70 Tage. Der Hauptgrund, warum Schecks im normalen Geschäftsleben keine Rolle mehr spielen, ist wie bereits beschrieben, die Unsicherheit des Verkäufers über den Eingang einer Zahlung. Aufgrund der allgemein schlechten Zahlungsmoral, können sich Verkäufer einen möglichen Totalverlust einfach nicht mehr leisten Es besteht auch die Möglichkeit, dass Schecks von Unberechtigten ausgestellt werden. Dieses stellt für den Eigentümer der Schecks eine erhebliche Gefahr dar. Der Scheck ist allgemein unsicher und durch die heute üblichen Überweisungsformen einfach überflüssig geworden. Ein Relikt aus einer vergangenen Zeit.

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