Die Vergabe eines Kredites ist an bestimmte Sicherheiten gebunden. Bei kleineren bis mittleren Ratenkrediten erfolgt die Absicherung in der Regel gegen Abtretung des Einkommens. Für den Fall, dass die Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können, hat die Bank damit dann die Möglichkeit, einen Teil des Einkommens direkt beim Arbeitgeber zu pfänden. Entsprechend bankinterner Regelungen und neuer, allgemein strengerer Regelungen in Bezug auf die Risikoprüfung bei der Kreditvergabe können hohe Kredite nur bei besten Sicherheiten vergeben werden. Prinzipiell müssen die zu stellenden Sicherheiten der Bank die Möglichkeit geben, für den Fall von Schwierigkeiten bei der Rückzahlung, die ausgegebenen Kreditmittel zu 100 Prozent durch die Verwertung der Sicherheiten zurückzuerhalten.
Besonders bei Immobilienkauf- und Baufinanzierungen, die durch hohe Kreditbeträge gekennzeichnet sind, ist die Stellung bester Sicherheiten wichtig. Die Qualität der Sicherheiten hat auch Auswirkungen auf den Zinssatz der Finanzierung. Je höher die verwertbare Sicherheit im Verhältnis zur ausgegebenen Kredithöhe ist, desto günstiger ist der angebotene Zinssatz. Bei Immobilien- und Baufinanzierungen wird in der Regel zu Gunsten der Bank eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Wird das Darlehen notleidend und können dann die Raten nicht mehr gezahlt werden, hat die Bank durch die Grundschuld das Recht, die Immobilie zu verkaufen oder zwangsweise versteigern zu lassen, um mit dem Verkaufs- bzw. Versteigerungserlös die offene Kreditsumme zu tilgen.
Weitere Sicherheiten, die einer Bank für die Finanzierung hoher Kredite gestellt werden können, sind angesparte Lebensversicherungen, Aktien- und Fondsvermögen und die Benennung eines Bürgen. Allerdings werden diese Sicherheiten unterschiedlich bewertet. Gerade sich stark verändernde Sicherheiten, wie Aktien und Wertpapiere, werden nur im geringen Maße zur Absicherung herangezogen. Da sich die Kurse schnell und ständig ändern können, ist eine regelmäßige Überwachung durch die Bank notwendig. Auch eine Bürgschaft kann eine sinnvolle Sicherheit für einen Kredit darstellen. Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, den Kredit weiterzuzahlen, sollte der ursprüngliche Kreditvertragspartner die Raten nicht mehr leisten können.
Damit die Bank aber auch hier die Bürgschaft bewerten kann, wird vor der Kreditvergabe auch die Kreditwürdigkeit des Bürgen überprüft. Bei hohen Krediten ist es durchaus auch üblich, mehrere Sicherheiten miteinander zu kombinieren. Die entsprechenden Absicherungsregelungen sind meist im Kreditvertrag als zusätzlicher Vertragspunkt enthalten. So können bei einer Immobilienfinanzierung neben der Grundschuld am Bau- oder Kaufobjekt auch eine Abtretung der Gehaltsbezüge und der Abschluss und die Abtretung einer Versicherung vereinbart werden.