Einlagensicherheit durch den Einlagensicherungsfonds

Einlagensicherheit durch den Einlagensicherungsfonds

Spätestens seit der internationalen Finanzmarktkrise Ende 2007 können die Banken den Eindruck der krisensicheren Institution nicht mehr aufrechterhalten. Die dramatischen Konsequenzen dieser Entwicklung mussten vor allem britische Bankkunden am eigenen Leibe erfahren. Hier kamen einige traditionelle Großbanken durch Abschreibungen und Fehlspekulationen an den Rand der Insolvenz. Die Kunden dieser Banken mussten um ihre Einlagen bangen. Tatsächlich ist das Szenario der verloren gegangenen Einlagen wahrscheinlicher als die meisten Bankkunden denken. Schließlich überlässt man der Bank sein Kapital nicht, damit es diese in ihren Safe steckt und zur Auszahlung wieder herausholt. Vielmehr spekulieren die Banken, teilweise auch sehr risikofreudig, mit dem Geld der Kunden.

Wird eine solche Bank nun insolvent, ist auch das Geld ihrer Bankkunden verloren. Um diese Situation zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden in die Banken aufrechtzuerhalten, haben diese zahlreiche Strategien zur Sicherung der Einlagen entwickelt. Die wichtigsten dieser freiwilligen Sicherungssysteme sind dabei dabei die sogenannten Einlagensicherungsfonds, mit denen die Einlagen der Bankkunden im Falle der Insolvenz gesichert werden sollen. Dabei sind diese Einlagensicherungsfonds grundsätzlich freiwillig und ergänzen damit die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Bankkunden. Nicht alle Banken sind Mitglieder oder Beteiligte an derartigen Fonds. Nach dem § 23a des Kreditwesengesetzes müssen die Banken allerdings schon vor der Kontoeröffnung den Kunden informieren, ob sie Mitglied eines derartigen Fonds sind.

Darüber hinaus können interessierte Bankkunden mittlerweile beim Bundesverband deutscher Banken Informationen über ihre konkrete Bank im Zusammenhang mit Einlagensicherungsfonds online abrufen. Die Funktionsweise einer Einlagensicherung ist dabei denkbar einfach. In der Regel sind mehrere Banken an einem solchen Fonds beteiligt. In diesen zahlen die Banken einen jährlichen Betrag, der zum einen von ihrem Umsatz und zum anderen von ihrer entsprechenden Bonität abhängt. Auf diese Weise verfügt der Einlagensicherungsfonds über ein hohes liquides Kapital. Wird nun eine der Mitgliedsbanken des Fonds insolvent und kann die Einlagen der Kunden mithin nicht mehr erstatten, werden die verlorenen Einlagen aus der Kapitalmasse des Fonds erbracht. Dieses Kapital führt zu einer sehr hohen Sicherungsgrenze, die etwa bei 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank liegt.

Jede einzelne Kundeneinlage wird folglich mit einem Betrag abgesichert, der 30% des Eigenkapitals der Bank entspricht. Hat diese etwa ein Eigenkapital von 10 Millionen Euro, was für eine etablierte Bank sehr wenig wäre, würde jede Einlage durch den Fonds für sich mit 3 Millionen Euro absichert werden. Da es sich um eine freiwillige Leistung der Banken handelt, gibt es jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf eine Leistung aus dem Fonds. Der Bankkunde kann also eine Erstattung aus dem Fonds von der Bank nicht verlangen. Darüber hinaus ist es ebenfalls denkbar, dass die Mittel eines Einlagensicherungsfonds im Falle einer gravierenden Bankenkrise nicht ausreichen um alle ausstehenden Einlagen zu ersetzen. Eine hundertprozentige Absicherung wird also auch nicht durch einen Einlagensicherungsfonds erreicht.

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